Rente März 2024 – Auszahlung & Termin: Wann Rentner das Geld auf dem Konto haben!

Es gibt zwei Auszahlungstermine für die Rente März 2024. Welcher für Sie der richtige ist, leitet sich davon ab, ob Sie Ihre Rente vorschüssig oder nachschüssig erhalten. Schauen Sie in unsere Renten-Auszahlungs-Tabelle 2024.

Auszahlungstermin der Rente März 2024

Die Rente ist der Lohn der Lebensarbeit und bildet die Basis des Lebensunterhalts im Seniorenalter. Aus diesem Grunde ist für Rentner die Überweisung ihres Geldes, ihrer Rente, Monat für Monat ein wichtiges Datum im Kalender 2024.

In nachfolgendem Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Auszahlungstermin der Rente für März 2024. Für die Auszahlung der März – Rente sind zwei Termin wichtig. Wir erklären, was unter der vorschüssigen und nachschüssigen Auszahlung der Rente zu verstehen ist.

Tabelle Auszahlungstermin Rente März 2024

Auszahlung der vorschüssigen Rente März 2024 Auszahlung der nachschüsigen Rente März 2024
29. Februar 2024 – Donnerstag28. März 2024 – Donnerstag vor Ostern

Rente 2024: Auszahlungskalender

Einen tabellarischen Überblick über sämtliche Renten Auszahlungstermine 2024 haben wir hier zusammengestellt:

Rente Auszahlung & Termine 2024

2 Termine: Rentenauszahlung März 2024

Wann wird die Rente März 2024 ausgezahlt? Infos für Rentner!
Für Rentner ist es wichtig, das die Rente pünktlich dem eigenen Bankkonto gutgeschrieben wird. Doch wann ist der Auszahlungstermin der Rente für März 2024? Es gibt zwei Renten Auszahlungstermine!

Die Auszahlung der Rente für März 2024 erfolgt an zwei unterschiedlichen Terminen:

Wird die Rente im Voraus gezahlt, so ist der 29. 02. 2024 der Auszahlungsgermin für die Rente März 2024.

Wird die Rente im Nachhinein gezahlt, so ist der 28. März 2024 der Auszahlungstermin für die Rente Februar 2024.

Welche Rentner ihre März Rente im Jahr 2024 im Voraus (vorschüssig) oder im Nachhinen (nachschüssig) ausgezahlt erhalten, erfahren Sie hier:

März Rente 2024: Wann das Geld auf dem Konto ist

Die Rentenversicherung behandelt die Rentner hinsichtlich der Auszahlung der Rente nicht gleich.

Diejenigen Rentner, die ihre Altersrente nach April 2004 beantragt haben oder dies noch tun werden, erhalten ihre Zahlungen am letzten Werk- bzw. Bankarbeitstag des jeweiligen Monats – und zwar rückwirkend für diesen Kalendermonat. Das ist die sog. nachschüssige Rentenzahlung.

Für Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenzahlung vor April 2004 begonnen hat, erfolgt die Renten-Auszahlung hingegen immer am letzten Tag des vorausgehenden Monats für den die Rente gezahlt wird, also im Voraus. Das ist die vorschüssige Rentenzahlung.

Rentenantrag als Voraussetzung der Auszahlung

Damit Anspruchsberechtigte Personen eine Auszahlung der gesetzliche Rente in Deutschland erhalten, müssen sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Der Antrag muss etwa drei Monate vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters gestellt werden. Nur dann ist sicher, dasss das Geld rechtzeitig zum Renteneintritt auf dem Konto zur Verfügung steht.

Doch wer hat überhaupt einen Anspruch auf Rente in Deutschland? Entsprechend den Hinweisen der DRV können fast alle Personen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben, die Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Es müssen allerding fünf Jahre Mindestversicherungszeit vorliegen und es muss ein Mindest-Alter erreicht sein.

Diese Altersgrenze steigt seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre an. Die Höhe der persönlichen Altersrente hängt im Wesentlichen von den Beitragsjahren zur Rentenversicherung und der Höhe der jährlich gezahlten Beiträge ab. Je mehr Geld in die Rentenversicherung eingezahlt wurde und je mehr Rentenpunkte dadurch gesammelt wurden, desto höher fällt auch die Rentenzahlung aus.

Auszahlung der Grundrente – wann?

Personen, die Anspruch auf Grundrente haben, müssen keinen zusätzlichen Termin für die Auszahlung der Grundrente für März 2024 in ihren Kalender eintragen. Der Grund: die Grundrente wird gemeinsam in einer Summe mit der Altersrente ausgezahlt. Es handelt sich genau genommen nicht um eine gesonderte Rente, sondern lediglich um einen Zuschlag zur regulären Altersrente. Es ist übrigens auch nicht notwendig, die Zahlung der Grundrente separat zu beantragen. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, so erfolgt die Auszahlung der Grundrente automatisch.