Rente erhöhen: Das können Rentner selbst tun!

Stand:

Ist das reguläre Rentenalter bereits erreicht, denken viele Rentner,  dass es zu spät ist, ihre Rente zu erhöhen. Doch das ist falsch! Es gibt sogar mehrere Möglichkeiten, auch im Nachhinein, während eines Rentenbezugs, die Rente weiter zu erhöhen. Damit meinen wir nicht die automatische Rentenerhöhung bzw. Rentenanpassung zum 1. Juli eines jeden Jahres.

Wie das funktioniert, wie Sie Ihre Rente noch spät erhöhen können, erklären wir in unserem Beitrag.

Weiterarbeiten mit Rente

Rente noch spät erhöhen - so geht es!

Wie man seine Rente noch spät, also als Renter und bei Rentenbezug, erhöhen kann, das erklären wir hier.

Eine Möglichkeit, die Rente zu erhöhen, ist, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.

Hier muss jedoch folgendes beachtet werden: Wenn man während des Rentenbezugs arbeitet, ist man nach Erreichen der Regelaltersgrenze davon befreit, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Der Arbeitgeber muss jedoch die üblichen, hälftigen Beiträge entrichten. Wird so verfahren, erhöht sich die Rente durch Weiterarbeit nicht!

Will man für jeden Monat, den man länger arbeitet, einen Rentenanspruch erhalten, muss man dem Arbeitgeber mitteilen, dass auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden sollen.  Dann  erhöht sich  die Rente einmal im Jahr und zwar nicht nur durch die eigenen Beiträge, sondern auch durch die des Arbeitgebers.

Renten-Entgeltpunkte kaufen

Eine weitere Möglichkeit, um die Rente zu erhöhen ist, Entgeltpunkte nachkaufen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie in der Vergangenheit Beitragszeiten verloren haben.

Private Altersvorsorge: Aufstockung der Rente

Eine private Altersvorsorge kann für zusätzliche Rentenzahlungen sorgen. Dies ist aber dann Abseits der gesetzlichen Rente.

Grundsicherung im Alter sofort beantragen

Reicht Ihre Rente nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie Grundsicherung im Alter beantragen. Die Grundsicherung im Alter ist eine Leistung der Sozialhilfe, die den Grundsicherungsbedarf abdeckt. Sie ist dem Bürgergeld vergleichbar. Dieses wird aber nur gezahlt, wenn man das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat.

Hat man Grundrentenzeiten vorzuweisen, so erfolgt nur eine teilweise Anrechnung der eigenen (kleinen) Rente auf die Grundsicherung im Alter.

Zusammenfassung: Rente noch spät erhöhen

Es ist nie zu spät, die Rente zu erhöhen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auch im Nachhinein noch die Rente zu erhöhen. Die persönliche Situation entscheidet, was in Betracht kommt.  Lassen Sie sich am besten von einem Experten beraten, welche Möglichkeiten Sie haben.

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

    Deutsche Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/

Redakteur

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.