Bedarfsgemeinschaft vs. Haushaltsgemeinschaft: Was ist der Unterschied beim Bürgergeld?

Im Bereich Bürgergeld spielt die Unterscheidung zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft eine große Rolle. Sie hat Auswirkungen auf die Höhe des Bürgergeldes. Wir erklären den Unterschied in unserem Artikel.

Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft beim Bürgergeld?

Wer Bürgergeld bezieht wird unweigerlich mit dem Begriff Bedarfsgemeinschaft konfrontiert. Es handelt sich dabei um einen Rechtsbegriff aus dem Bürgergeld Gesetz, dem SGB II. Was aber ist eine Bedarfsgemeinschaft? Was ist eine Haushaltsgemeinschaft? Was sind die Rechtsfolgen hinsichtlich des Bürgergeldes bei der einen oder anderen Gemeinschaft?  In unserem Artikel beantworten wir diese Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bedarfsgemeinschaft und einer Haushaltsgemeinschaft?

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft beim Bürgergeld?

An den Begriff Bedarfsgemeinschaft sind beim Bürgergeld finanzielle Folgen geknüpft. Wir zeigen auf, welche das sind.

Der Unterschied zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft lässt sich wie folgt skizziere:

Haushaltsgemeinschaft

Mehrere Personen, die in derselben Wohnung leben und gemeinsam wirtschaften, stellen einie Haushaltsgemeinschaft dar.

Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Untergruppe der Haushaltsgemeinschaft, bei der die Mitglieder gegenseitig füreinander haften und ihr Einkommen und Vermögen zusammengerechnet wird, um die Höhe des Bürgergeldes zu berechnen.


Relevante Personengruppen für eine Bedarfsgemeinschaft

Welche Personengruppen gehören nun zu einer Bedarfsgemeinschaft? Zu einer Bedarfsgemeinschaft können gehören:

     Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

  • die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person;
  • ihr Partner, also

       — der nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner;

       — der Lebenspartner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Das gilt aber nur dann, wenn beide Partner im gemeinsamen Haushalt (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und zwischen den Partnern ein wechselseitiger Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen. Diese innere Einstellung wird vom Gesetz her vermutet, wenn dir Partner bereits länger als ein Jahr zusammen leben oder gemeinsame Kinder haben;

  • dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen);
  • die Eltern bzw. der Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen, unter 25-jährigen Kindes, wenn sie in einem Haushalt zusammenleben. Auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils gehört zur Bedarfsgemeinschaft.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
  • dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Die hier aufgeführten Personen können aber wiederum mit anderen Personen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Konsequenz: in einem Haushalt kann es mehrere Bedarfsgemeinschaften geben

Auswirkungen auf die Höhe des Bürgergeldes

Die Bildung einer Bedarfsgemeinschaft beeinflusst die Höhe des Bürgergeldes . Da Einkommen und Vermögen zusammengerechnet werden, kann dies zu einem geringeren Regelsatz führen, also wenn die Personen einzeln betrachtet werden würden.

Also: wenn ein erwachsenes Mitglied Einkommen oder Vermögen hat, muss es für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft damit eintreten. Ausnahme sind die Kinder. Ihr Einkommen und Vermögen dient nur dazu ihren eigenen Bedarf zu decken.


Fazit zum Unterschied zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft

Die Abgrenzung zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft ist wichtig, um die Höhe des Bürgergeldes korrekt zu berechnen. Die Definition der Bedarfsgemeinschaft findet sich in § 7 Abs. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz).

Weitere Informationen und Quellen

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft