Jobcenter muss Stromschulden beim Bürgergeld bezahlen – Zuschuss oder Darlehen?

Wer Bürgergeld bezieht, verfügt im Normalfall über keine finanziellen Reserven. Angesichts steigender Strompreise haben viele Bezieher Stromschulden. Muss das Jobcenter hier einspringen und diese übernehmen? Als Darlehen?

Es geht um Haushaltsstrom, nicht um Heizstrom. Letztere bereitet Beziehern von Bürgergeld kaum sorgen, denn die Heizkosten werden vom Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz gezahlt. Die „normalen“ Stromkosten jedoch zahlt das Jobcenter nur über den Regelsatz, denn in diesem ist ein Anteil für die Stromkosten enthalten. Was aber ist mit Stromschulden? Muss das Jobcenter diese übernehmen?
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Es geht um Haushaltsstrom, nicht um Heizstrom. Letztere bereitet Beziehern von Bürgergeld kaum sorgen, denn die Heizkosten werden vom Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz gezahlt. Die „normalen“ Stromkosten jedoch zahlt das Jobcenter nur über den Regelsatz, denn in diesem ist ein Anteil für die Stromkosten enthalten. Was aber ist mit Stromschulden? Muss das Jobcenter diese übernehmen?

Mindestens als Darlehen muss das Jobcenter Stromschulden von Bürgergeld Beziehern übernehmen, so viel schon einmal vorab. Die Einzelheiten lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Stromschulden drohen: Preise für Strom stark angezogen

Die Strompreise sind in den letzten Monaten sehr stark gestiegen. Die Jahresrechnungen der Stromversorger sind da und die allermeisten Bezieher von Bürgergeld müssen Nachzahlungen leisten. Was aber, wenn diese so hoch sind, dass es für die Bürgergeld-Berechtigten nicht möglich ist, die Stromschulden zu tilgen? Werden Stromschulden nicht beglichen, so droht eine Strom-Liefersperre.

Hohe Strompreise belasten Bürgergeld Bezieher stark

Die Preise für Strom klettern immer weiter in die Höhe Im Verlauf der letzten 12 Monate sind die Preise für eine Kilowattstunde durchschnittlich um etwa 10 Cent angestiegen. Die ist verschiedenen Strom-Vergleichsportalen im Internet zu entnehmen.

Da der Regelsatz zwar erhöht wurde, aber nicht in dem Maß, wie die Strompreise gestiegen sind, sind viele Bürgergeld-Bezieher finanziell in starker Bedrängnis. Ihnen droht eine Stromsperre, wenn sie ihre Stromschulden aus der Jahresrechnung nicht begleichen.

Stromkosten im Regelsatz enthalten

Stromschulden können entstehen, wenn Bürgergeld-Bezieher die Nachzahlung, die sich aus der Jahresrechnung Strom ergibt, nicht bezahlen können. Sie müssen dazu entweder ihr Schonvermögen nutzen, falls solches vorhanden ist, oder aber einen Teil des Regelsatzes dazu verwenden. Letzteres ist aber praktisch unmöglich, weil andere laufende Lebenshaltungskosten aus dem Bürgergeld-Satz beglichen werden müssen. Zu den laufenden Kosten gehören auch die laufenden Stromkosten, also die monatlichen Abschlagszahlungen für Strom.

Darlehen vom Jobcenter für Stromschulden?

Schulden beim Energieversorger, also Stromschulden, übernimmt das Jobcenter allenfalls als Darlehen Man muss also als Bürgergeld-Bezieher ein Darlehen beim Jobcenter auf Übernahme der Stromschulden beantragen. Ein solches wird nicht immer bewilligt. Allerdings gibt es eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B), nach der das Jobcenter bei Stromschulden ein Darlehen gewähren musste.

Das Jobcenter wird das Darlehen allerdings nicht bewilligen, wenn die Stromschulden durch einen offensichtlich verschwenderischen Gebrauch entstanden sein.

Denn Voraussetzung für die Gewährung des Strom-Darlehens ist das Vorliegen eines Härtefalles. Es muss eine Notsituation gegeben sein; die Stromsperre durch den Stromlieferanten muss unmittelbar bevorstehen. Der Stromversorger muss zudem eine direkte Ratenzahlung durch den Bürgergeld-Bezieher ablehnen.

Zusammenfassung zu Stromschulden zahlt Jobcenter

Das Wichtigste kurz notiert:

  • Stromschulden entstehen, wenn ein Bezieher von Bürgergeld die Nachforderung des Strom-Lieferanten in der Jahresrechnung Strom nicht aus dem Regelsatz des Bürgergeldes bezahlen kann.
  • Bei Stromschulden droht eine Stromsperre. Um diese abzuwenden, kann ein Antrag beim Jobcenter auf Gewährung eines Darlehens zur Begleichung der Stromschulden gestellt werden.
  • Liegt ein Härtefall vor, wird das Jobcenter das Darlehen bewilligen.

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