Seit Januar 2023 kennt Deutschland das Bürgergeld im Rahmen des SGB II. Was hat sich durch die Hartz IV Reform für Kinder geändert? Wie viel Bürgergeld steht Kinder zu? Wie hoch sind die neuen Bürgergeld Regelsätze für Kinder? Mit wie viel Geld müssen Bürgergeld Kinder und ihre Eltern auskommen. Wird sich in Zukunft etwas am Bürgergeld-Satz für Kinder ändern?
Wie hoch sind die Bürgergeld Regelsätze für Kinder?
Für Kinder von Bürgergeld Berechtigten Eltern gibt es seit Anfang Januar mehr Bürgergeld als im letzten Jahr. Der neue Bürgergeld Satz für Kinder (Regelsatz für Kinder) im Alter von 14 bis 17 Jahren beträgt 420 Euro. Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren erhalten 348 Euro und für Kinder bis einschließlich 5 Jahren bekommens 318 Euro.
Bürgergeld: Wird das Kindergeld auf den Regelsatz angerechnet?
Das Kindergeld beträgt im Jahr 250 Euro pro Kind. Ob es sich um das erste, zweite, dritte oder weitere Kind handelt, ist unerheblich. Das Kindergeld wird für jedes Kind in gleicher Höhe ausgezahlt.
Kinder, die Bürgergeld beziehen, haben allerdings nur indirekt etwas vom Kindergeld, denn es wird in vollem Umfang auf die Kinder Sätze des Bürgergeldes angerechnet. Das bedeutet, dass sich die oben beschriebenen Kinder Regelsätze um 250 Euro verringern.
Anrechnung von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss
Das gleiche gilt für den Kindesunterhalt, den ein Elternteil an das andere Elternteil für das bei diesem lebende Kind zahlt. Auch der Kindesunterhalt wird auf den Bürgergeld Regelsatz für das Kind angerechnet.
Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, so besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung durch das Jugendamt. Auch die Leistung wird (wie der Unterhalt) auf das Bürgergeld für das Kind angerechnet.
Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss führen also nicht zu einem “Mehr” in der Geldbörse des für das Kind verantwortlichen Elternteils, solange ein Bürgergeld Anspruch für das Kind gegeben ist.
Mehrbedarf für Alleinerziehende bemisst sich nach Anzahl und Alter der Kinder
Elternteile, Mutter oder Vater, die allein für die Versorgung minderjähriger Kinder verantwortlich sind, haben entsprechend § 21 Abs. 3 SGB II beim Bürgergeld einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende und erhalten somit mehr Geld als den eigentlichen Bürgergeld Regelsatz. Die Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende liegt zwischen 12 Prozent und 60 Prozent des Regelsatzes für die alleinstehende Person.
Überblick über die Regelsätze der Kinder (im Vergleich zu Erwachsenen) | |
Alleinstehende und Alleinerziehende | 502 Euro |
Paare | 451 Euro |
18- bis 24-jährige Kinder | 402 Euro |
14- bis 17-jährige Kinder | 420 Euro |
6- bis 13-jährige Kinder | 348 Euro |
Kinder bis 5 Jahre | 318 Euro |
Bürgergeld Regelsatz für Kinder ausreichend?
Wohlfahrtsverbande, aber auch die Politik, stellen die Fage, ob der Bürgergeld Regelsatz ausreichend ist, um das soziokulturelle Existenzminimum des Kindes sicherzustellen. Denn die Praxis zeigt, das viel zu viele Kinder und ihre Eltern Bürgergeld beziehen und sich ihre Lage nicht verbessert.
Kinderschutzverbände fordern deshalb schon lange die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Kinder Bürgergeld ersetzen soll.
Die Bundesregierung hat diese Forderungen aufgegriffen und plant die Einführung der Kindergrundsicherung für das Jahr 2035.
Zusammenfassung zum Bürgergeld für Kinder
Das Wichtigste kurz notiert:
Kinder erhalten Bürgergeld, nicht mehr nur Sozialgeld. Das Bürgergeld Gesetz sieht Regelbedarfsstufen vor, die nach dem Alter der Kinder abgestuft sind.
Der Kinder Regelsatz des Bürgergeldes vermindert sich jedoch um das Kindergeld, das für das Kind gezahlt wird. Kindergeld wird also auf das Bürgergeld der Kinder angerechnet. Gleiches gilt für den Kindesunterhalt oder den Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes.