Bürgergeld: wie viel Geld Kinder 2024 erhalten – plus Kindergeld?

Wie viel Bürgergeld erhalten Kinder im Jahr 2024? Sind ihre Regelsätze angehoben worden? Was ist mit dem Kindergeld? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Artikel.

Wie hoch ist der Bürgergeld Regelsatz für Kinder 2024?

Seit Januar 2024 ist das Bürgergeld im Rahmen des SGB II erhöht worden. Doch schon vorher hatte sich durch die Hartz IV Reform für Kinder vieles geändert. Wie viel Bürgergeld steht Kinder nun zu? Wie hoch sind die neuen Bürgergeld Regelsätze 2024 für Kinder? Mit wie viel Geld müssen Bürgergeld Kinder und ihre Eltern auskommen. Wird sich in Zukunft etwas am Bürgergeld-Satz für Kinder ändern?

Diese Fragen beantworten wir in unserem Beitrag.

Wie hoch sind die Bürgergeld Regelsätze für Kinder 2024?

Wie hoch ist das Bürgergeld für Kinder im Jahr 2024?

Das Bürgergeld steht auch Kindern zu. Lesen Sie hier, wie hoch es ist und ob Kindergeld und Unterhalt angerechnet werden.

Für Kinder von Bürgergeld Berechtigten Eltern gibt es seit Anfang Januar mehr Bürgergeld als im letzten Jahr. Der neue Bürgergeld Satz für Kinder (Regelsatz für Kinder) im Alter von 14 bis 17 Jahren beträgt 471 Euro. Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren erhalten 390 Euro und für Kinder bis einschließlich 5 Jahren bekommens 357 Euro.

Bürgergeld: Wird das Kindergeld auf den Regelsatz angerechnet?

Das Kindergeld beträgt im Jahr 2024 250 Euro pro Kind. Ob es sich um das erste, zweite, dritte oder weitere Kind handelt, ist unerheblich. Das Kindergeld wird für jedes Kind in gleicher Höhe ausgezahlt.

Kinder, die Bürgergeld beziehen, haben allerdings nur indirekt etwas vom Kindergeld, denn es wird in vollem Umfang auf die Kinder Sätze des Bürgergeldes angerechnet. Das bedeutet, dass sich die oben beschriebenen Kinder Regelsätze um 250 Euro verringern.

Lesen Sie hier: Kommt die Kindergeld Erhöhung 2024?

Anrechnung von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Das gleiche gilt für den Kindesunterhalt, den ein Elternteil an das andere Elternteil für das bei diesem lebende Kind zahlt. Auch der Kindesunterhalt wird auf den Bürgergeld Regelsatz für das Kind angerechnet.

Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, so besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung durch das Jugendamt. Auch die Leistung wird (wie der Unterhalt) auf das Bürgergeld für das Kind angerechnet.

Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss führen also nicht zu einem “Mehr” in der Geldbörse des für das Kind verantwortlichen Elternteils, solange ein Bürgergeld Anspruch für das Kind gegeben ist.

Wie viel Kindesunterhalt 2024 gezahlt werden muss, lesen Sie hier:

Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt 2024

Der Unterhaltsvorschuss ist 2024 ebenfall angehoben worden. Die genauen Zahlen sind hier zum Nachlesen:

Unterhaltsvorschuss 2024

Mehrbedarf für Alleinerziehende bemisst sich nach Anzahl und Alter der Kinder

Elternteile, Mutter oder Vater, die allein für die Versorgung minderjähriger Kinder verantwortlich sind, haben entsprechend § 21 Abs. 3 SGB II beim Bürgergeld einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende und erhalten somit mehr Geld als den eigentlichen Bürgergeld Regelsatz. Die Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende liegt zwischen 12 Prozent und 60 Prozent des Regelsatzes für die alleinstehende Person.

Überblick über die Regelsätze der Kinder
(im Vergleich zu Erwachsenen)
Alleinstehende und Alleinerziehende563 Euro
Paare506 Euro
18- bis 24-jährige Kinder451 Euro
14- bis 17-jährige Kinder471 Euro
6- bis 13-jährige Kinder390 Euro
Kinder bis 5 Jahre357 Euro

Bürgergeld Regelsatz für Kinder ausreichend?

Wohlfahrtsverbande, aber auch die Politik, stellen die Fage, ob der Bürgergeld Regelsatz ausreichend ist, um das soziokulturelle Existenzminimum des Kindes sicherzustellen. Denn die Praxis zeigt, das viel zu viele Kinder und ihre Eltern Bürgergeld beziehen und sich ihre Lage nicht verbessert.

Kinderschutzverbände fordern deshalb schon lange die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Kinder Bürgergeld ersetzen soll.

Die Bundesregierung hat diese Forderungen aufgegriffen und plant die Einführung der Kindergrundsicherung für das Jahr 2025.

Zusammenfassung zum Bürgergeld für Kinder

Das Wichtigste zum Schluss kurz notiert:

Kinder erhalten Bürgergeld, nicht mehr nur Sozialgeld. Das Bürgergeld Gesetz sieht Regelbedarfsstufen vor, die nach dem Alter der Kinder abgestuft sind.

Der Kinder Regelsatz des Bürgergeldes vermindert sich jedoch um das Kindergeld, das für das Kind gezahlt wird. Kindergeld wird also auf das Bürgergeld der Kinder angerechnet. Gleiches gilt für den Kindesunterhalt oder den Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes.

Im Jahr 2024 soll die Kindergrundsicherung das Bürgergeld für Kinder ablösen.