Kindergelderhöhung 2024: 377 Euro für jedes Kind! Das muss kommen!

Die Regierungsparteien streiten um die Kindergelderhöhung 2024. Wohlfahrtsverbände fordern eine Anhebung auf 377 Euro, parallel zur bereits erfolgten Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages.

Kindergelderhöhung auf 377 Euro, das fordern Sozialverbände.
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Der Kinderfreibetrag für Gutverdiener ist 2024 schon erhöht worden und soll sogar noch einmal angehoben werden. Ähnliches soll mit dem Kindergeld passieren. Eine Kindergelderhöhung von 377 Euro wollen Sozialverbände. Perspektivisch. In einem ersten Schritt soll die Erhöhung im laufenden Jahr auf 300 Euro erfolgen. Die Grünen und die SPD hatten innerhalb der Regierung die Erhöhung des Kindergeldes eingefordert. Wie schon erwartet, kam der Gegenwind aus dem Bundesfinanzministerium.

Wir erklären in unserem Beitrag den Stand der Dinge zur Kindergelderhöhung 2024.

Kindergelderhöhung auf 377 Euro

377 Euro Kindergeld. Diese Forderung hat der Paritätische Wohlfahrtsverband.

Nicht nur der Kinderfreibetrag soll erhöht werden, auch das Kindergeld, und zwar gleichwertig, auf 377 Euro. Das ist die Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

“Die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags führt bei Spitzenverdienenden zu einer Entlastung von 377 Euro im Monat, während Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen leer ausgehen, da das Kindergeld nach Lindner bei 250 verbleiben soll.„ Dies ist die Aussage Ulrich Schneiders, des Hauptgeschäftsführers des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Er tätigte sie gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Schneider zieht daraus die logische Schlussfolgerung, dass das Kindergeld auf 377 zu erhöhen sei. Das sei zudem solidarisch und gerecht. Ein erster Schritt könne die Anhebung des Kindergeldes auf 300 Euro sein.

Zuletzt wurde das Kindergeld 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Kind im Monat gestiegen. Das war eine Erhöhung um 31 Euro für das  erste und zweite Kind und eine Erhöhung um 25 Euro für das dritte Kind.


Wann Kindergeld, wann Kinderfreibetrag

Nach dem deutschen Finanzsystem erhalten Eltern für ihr Kind oder ihre Kinder Kindergeld oder einen bzw. mehrere Freibeträge im Rahmen der Einkommenssteuer, je nach Anzahl der Kinder.

Der Freibetrag bei der Einkommenssteuer wurde zum 1. Januar 2024 bereits um 360 Euro auf 6384 angehoben. Eine weitere – und zwar rückwirkende – Anhebung soll um 228 Euro auf 6612 Euro erfolgen.  Das wäre dann eine Anhebung um fast 600 Euro!

Ob die Eltern Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, entscheidet das Finanzamt nach dem Günstiger-Prinzip. Eltern erhalten automatisch das, was für sie finanziell günstiger ist.

Kindergrundsicherung sieht Koppelung von Kindergeld und Kinderfreibetrag vor

Der Streit um die Kindergelderhöhung wird sich mit der Einführung der Kindergrundsicherung legen. Denn mit der Kindergrundsicherung, die ab 2025 eingeführt werden soll, wird der Mechanismus zur Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld miteinander verbunden.  

Die Kindergrundsicherung soll u.a. bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag bündeln.


Quellen

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Eigene Recherche