Bürgergeld-Empfänger können ab sofort 150 Euro extra erhalten

Das Geld wird für Weiterbildungsangebote gezahlt, die zu einem Berufsabschluss führen. Um das Geld zu erhalten, müssen Bürgergeld-Empfänger folgende Voraussetzungen erfüllen:

150 Euro extra für Bürgergeld-Empfänger: So einfach geht's!
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Wer Bürgergeld bezieht, daran nachhaltig etwas ändern möchte, der kann das tun und sich monatlich 150 Euro Extra-Geld zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz sichern. Wir zeigen in nachfolgendem Artikel, wie sich Bürgergeld Bezieher das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro Monat für Monat sichern können, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und ab wann die 150 Euro gezahlt werden. Außerdem zeigen wir, wie man über die 150 Euro noch mehr Geld vom Jobcenter erhalten kann.

150 Euro Extra Geld vom Jobcenter – monatlich für drei Jahre!

Es ist eine Tatsache und ein Anreiz. Erwerbsfähige Bürgergeld Bezieher können monatlich 150 Euro zusätzlich zum normalen Regelsatz und auch zu den Kosten der Unterkunft vom Jobcenter ausgezahlt erhalten.  Es handelt sich dabei um eine Belohnung für eine Weiterbildung, die auf einen Berufsabschluss ausgerichtet ist. Wer also eine Berufsausbildung macht, kann sich dies vom Jobcenter zusätzlich bezahlen lassen – mit 150 Euro Monat für Monat.  Wichtig: es muss sich um eine berufsabschlussbezogene Ausbildung bzw. Weiterbildung handeln. Am Ende der Ausbildung muss ein Berufsabschluss stehen, jedenfalls als Ziel.  Möglich macht dies auch der neue Kooperationsplan. In diesem vereinbaren Integrationsfachkraft des Jobcenters und der Bezieher von Bürgergeld das gemeinsame Vorgehen, um dem Bürgergeld Bezug ein Ende zu bereiten, um also eine Arbeit zu finden. Der Gesetzgeber hat den sogenannten Vermittlungsvorrang abgeschafft. Es soll um nachhaltige Vermittlung in Arbeit gehen. Dazu zählt auch die Durchführung einer Berufsausbildung. Den wer eine Ausbildung vorweisen kann, der hat weit mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt, als ein ungelernter Arbeitnehmer.

Weiterbildungsgeld nach § 16 Abs. 3 SGB II

Die 150 Euro zusätzlich zum Regelsatz sind das sogenannten Weiterbildungsgeld. Es ist in § 16 Abs. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz) geregelt. Es wird ab dem 1. 7. 2023 bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung gezahlt. Und das beste: das gilt auch für bereits vorher begonnene Ausbildungen.

Werden Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen abgelegt, so gibt es hierfür zusätzliche Prämien, also zusätzliches Geld. Das war auch nach der bisherigen Rechtslage schon so. Die Prüfungsprämien werden also beibehalten.

Was muss ich tun, um die 150 Euro extra für Ausbildung zu erhalten?

Zunächst sollte man einen Termin im Jobcenter vereinbaren und mit dem Sachbearbeiter über die beruflichen Perspektiven sprechen. Gemeinsam sollte erörtert werden, ob eine Ausbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, ein gangbarer Weg ist, um dauerhaft ins Berufsleben starten zu können. Das kann im Kooperationsplan festgehalten werden. Wird das bejaht, so muss eine Ausbildungsstelle gesucht werden. Hier kann man sich selbst auf die Suche machen oder aber das Jobcenter um Mithilfe bitten.

Ist eine Ausbildungsstelle gefunden, der Ausbildungsvertrag unterzeichnet, so steht der Zahlung der 150 Euro Weiterbildungsgeld nichts mehr im Wege. Die Auszahlung der 150 Euro erfolgt nachträglich für den vorangegangenen Monat. Das ist anders als beim Bürgergeld Regelsatz; dieser wird immer im Voraus vom Jobcenter ausgezahlt.

Zusammenfassung zu 150 Euro extra vom Jobcenter für Weiterbildung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Bürgergeld Bezieher haben einen Anspruch auf 150 Euro zusätzliche Leistung gegenüber dem Jobcenter, wenn sie eine Ausbildung absolvieren.
  • Es muss sich um eine berufsabschlussbezogene Ausbildung bzw. Weiterbildung handeln.
  • Die 150 Euro werden monatlich für die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt, maximal also 36 Monate, drei Jahre.