Finanzspritze Bürgergeld: So viel mehr Geld gibt es 2024!

Bürgergeld-Empfängen können aufatmen. Das neue Jahr startet mit einer großen Erhöhung des Bürgergeldes.

Finanzspritze Bürgergeld: So viel mehr Geld gibt es 2024!
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Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Alle bürokratischen Hindernisse für die Bürgergeld Erhöhung 2024 sind überwunden und das rechtliche Verfahren ist abgeschlossen.

Damit kann das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 mit den angehobenen Regelsätzen ausgezahlt werden. Die Verordnung der Bundesregierung tritt somit wie geplant und angekündigt in Kraft.

Höhere Regelsätze

Bürgergeld Erhöhung 2024 - Bundesrat hat zugestimmt

Die Regelsätze des Bürgergeldes steigen zum 1. Januar 2024 um ca. 12 Prozent

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher.

Die Regelsätze in den anderen Bedarfsstufen steigen ebenfalls an. Zu den Einzelheiten und den genauen Beträgen der Bürgergeld Erhöhung 2024 siehe hier: Bürgergeld Erhöhung 2024.

Die Höhe des Bürgergeld Regelsatzes in den anderen Regelbedarfsstufen können Sie hier nachlesen: Bürgergeld Regelsatz 2024


Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2024

RegelbedarfsstufeRegelsatz 2024 Personengruppe
Regelbedarfsstufe 1 563 € (+61 Euro)Alleinstehende Person
Regelbedarfsstufe 2 506 € (+55 Euro)Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
Regelbedarfsstufe 3 451 € (+49 Euro)Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
Regelbedarfsstufe 4 471 € (+51 Euro)Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 5 390 € (+42 Euro)Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6 357 € (+39 Euro)Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren

Zusammensetzung Regelsatz zum 01.01.2024

LebensbereichProzentsatzEuro-Betrag
Nahrung, Getränke, Genusswaren34, 70 %195,36 Euro
Bekleidung Schuhe8,30 %46,73 Euro
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung8,84 %49,77 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung6,09 %34,29 Euro
Gesundheitspflege3,82 %21,51 Euro
Verkehr8,97 %50,50 Euro
Post und Telekommunikation8,94 %50.33 Euro
Freizeit, Unterhaltung und Kultur9,76 %54,95 Euro
Bildungswesen0,36 %2,03 Euro
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen2,61 %14,69 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen7,98 %44,93 Euro
Gesamt Bürgergeld Regelsatz 2024100 % (Rundungsdifferenz)563 Euro (Rundungsdifferenz)

Mehr Geld für Schulbedarf

Auch die Summen für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf gehören etwa: Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf gehört mit zum sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Existenzminimum an Preisentwicklung anpassen

Der Anspruch auf staatliche Leistungen, also auf das Bürgergeld, dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst. Dies geschieht durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Der Bundesrat hat seine Zustimmung am 20.10.23 zur Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 erteilt.