Mehr Geld für Familien in 2024: 7 mal plus, 2 mal minus! Prüfen Sie Ihren Anspruch!

Im laufenden Jahr gibt es mehr Geld für Familien mit Kindern. So wurden der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag erhöht, auch der Kinderfreibetrag. Doch nicht alles ist zufriedenstellend. Kindergeld und Elterngeld verbuchen Minuspunkte.

Mehr Geld für Familien mit Kindern vom Staat in 2024.
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Die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 einige Verbesserungen für Familien und Kinder auf den Weg gebracht. Es geht um Entlastungen und auch um Geldzahlungen. Unter den Leistungen finden sich ein höherer Kinderzuschlag und mehr Kinderkrankentage. Daneben geht es um auch um den Kinderfreibetrag und das Bürgergeld für Kinder. Viele Leistungen sind bereits einmal ausgezahlt worden. Mit dem Februar 2024 steht nunmehr die 2. Staffel der staatlichen Zahlungen an.

Hinsichtlich Elterngeld und Kindergeld sieht es jedoch nicht so gut aus.

Insgesamt haben wir 7 Pluspunkte und 2 Minuspunkte herausgearbeitet.

In unserem Artikel haben wir eine Zusammenfassung erstellt, anhand derer Sie prüfen können, ob auch Sie Anspruch auf ein Mehr an Geld oder auf Entlastungsleistungen haben!

Kinderzuschlag auf 292 Euro im Maximum erhöht

Im Jahr 2024 wurden staatliche Leistungen für Familien mit Kindern erhöht.

Familien mit Kindern erhalten 2024 mehr Geld vom Staat. Das gilt jedoch nicht für alle. Lesen Sie hier, welche Ansprüche Sie haben und ob Sie von den Minuspunkten betroffen sind.

Vater und / oder Mutter, die genug für sich selbst an Einkommen erzielen, mit diesen Einnahmen aber nicht oder nur äußerst knapp den Bedarf der gesamten Familie abdecken können, haben Anspruch auf den Kinderzuschlag. Er ist seit Anfang des Jahres von 250 Euro auf 292 erhöht worden. Bei der Summe handelt es sich um den monatlichen Maximalbetrag pro Kind. Die Auszahlung des Kinderzuschlags gefolgt gemeinsam mit dem Kindergeld. Zusammen mit dem Kindergeld sehen Eltern somit pro Kind 542 Euro zur Verfügung.

Kinderfreibetrag erhöht, nicht aber das Kindergeld

Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde für 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind angehoben. Eine weitere Erhöhung im Verlauf des Jahres 2024 ist geplant. Der Kinderfreibetrag wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führt – bei einsprechend hohem Einkommen – dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger für den Steuerzahler sind.

Nicht erhöht wurde das Kindergeld. Die  FDP sperrt sich bisher dagegen. Wohlfahrtsverbände mahnen aus Gerechtigkeitsgründen eine Erhöhung des Kindergeldes auf 300 Euro pro Monat und Kind an.

Unterhaltsvorschuss erhöht

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Auch hier hat eine Erhöhung stattgefunden.  Es werden pro Kind und Monat maximal 395 Euro gezahlt. Die Höhe der Zahlung ist vom Alter des Kindes abhängig. Einzelheiten finden Sie hier: Tabelle Unterhaltsvorschuss 2024

Mehr Kinderkrankentage

Wir das Kind krank, können Eltern zu Hause bleiben und sich um das Kin kümmern. Es gibt die sogenannten Kinderkrankentage. Deren möglich Anzahl erhöht sich 2024 von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil. Alleinerziehende können anstelle von 20 nun 30 Arbeitstage zu Hause bleiben, wenn ihr Kind erkrankt. Sind mehrere Kinder vorhanden, so können bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden. Bei Alleinerziehenden sind es  70 Arbeitstage.

Die Regelung ist bis Ende 2025 befristet.  

Kinderkrankengeld

Wenn ein Kind im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, und zwar zeitlich unbegrenzt.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderkrankengeld ist, dass beide, das Kind und auch der Elternteil gesetzlich krankenversichert sind. Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Alter spielt keine Rolle, wenn eine Behinderung vorliegt.

Bürgergeld Regelsatz angehoben

Das Bürgergeld ist 2024 ebenso wie die Grundsicherung im Alter und die Sozialhilfe erhöht worden.

Er Eckregelsatz liegt nunmehr bei 563 Euro. Die genauen Zahlbeträge für Partner und für Kinder können Sie hier nachlesen: Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2024

Schulkinder erhalten mehr

Für Schulkinder stellt der Staat zu den beiden Schulhalbjahren mehr Geld für den persönlichen Schulbedarf zur Verfügung. Für das zweite Halbjahr im Schuljahr 2024 / 2024 (also zum 1. Februar 2024)  gibt es 65 Euro, für das erste Halbjahr im Schuljahr 2024/2025 Schulkinder erhalten Kinder 130 Euro.

Einen Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, eine vergleichbare Leistung oder Kinderzuschlag beziehen.

Kindergeld nicht erhöht

Bisher ist das Kindergeld 2024 nicht erhöht worden. Ob eine Erhöhung kommt, ist ungewiss. Wie oben schon angedeutet, stellt sich die FDP quer. Im Sinne der Gerechtigkeit wäre eine Anhebung auf 300 Euro notwendig. Das wollen auch SPD und Grüne und fordern viele Wohlfahrtsverbände.

Elterngeld: Zugangsvoraussetzungen erschwert

Das Elterngeld ist nicht gekürzt worden, wohl aber werden die Zugangsvoraussetzungen zum Elterngeld für Geburten ab dem 1. April 2024 angehoben.

Die Einkommensgrenze, ab der es Elterngeld gibt, also die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), wird gesenkt.  Für gemeinsam Elterngeldberechtigte beträgt sie dann 200.000 Euro. Das ist eine Absenkung um 100.000 Euro . Zum 1. April 2025 wird sie noch einmal gesenkt, um weiter 25.000 Euro. Für Elternpaare liegt sie dann bei 175.000 Euro.

Für Alleinerziehende beträgt die Einkommensgrenze ab dem 1. April 2024 150.000 Euro.

Zudem gibt es Änderungen hinsichtlich der Möglichkeit für Eltern, gleichzeitig Elterngeld zu beziehen: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist noch für einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug gibt es aber noch beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten.