Das Rentensystem kann aufgrund seiner komplexen Regelungen und Zusatzleistungen verwirrend sein, aber es gibt erfreuliche Neuigkeiten für Millionen von Senioren: Demnächst steht eine bedeutende Erhöhung von bis zu 300 Euro bevor. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) plant, monatliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 281,50 Euro zu gewähren, und diese werden immerhin 1,1 Millionen Rentner betreffen.
Individueller Grundrentenzuschlag in Deutschland
Für viele Menschen stellt der Bonus eine wichtige Unterstützung dar, besonders für diejenigen, die in ihrem Berufsleben unterdurchschnittlich verdient haben. Doch wie wird der Zusatzbetrag genau ermittelt? Hier kommt die Grundrente ins Spiel. Sie soll sicherstellen, dass Rentner, die lange Zeit mit niedrigen Gehältern gearbeitet haben, nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Die Berechnung des Grundrentenzuschlags erfolgt individuell und kann bis zu 281,50 Euro pro Monat betragen, abhängig vom Einkommen. Diese zusätzliche Leistung wird zusammen mit der regulären Rente von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und die Rentenversicherung hat schon mit der Auszahlung begonnen.
Beispielberechnung
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht diesen Sachverhalt: Petra arbeitete 35 Jahre lang als Verkäuferin. Trotz der Tatsache, dass sie im Durchschnitt nur 0,72 Rentenpunkte pro Jahr erworben hat, hat sie Anspruch auf den Grundrentenzuschlag, da sie unter dem individuellen Höchstwert von 0,8 liegt. Laut den Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung bedeutet dies einen monatlichen Zuschlag von 92,12 Euro für Petra. Somit steigt Petras Gesamtrente auf 1.077,12 Euro pro Monat.
Wer bekommt die Grundrente?
Die Grundrente ist ein Zusatz zur regulären Rente, der unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Um diesen Zusatz zu erhalten, müssen Sie mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit, Kindererziehung oder die nicht kommerzielle Pflege von Angehörigen nachweisen. Auch Zeiten des Krankengeld- oder Übergangsgeldbezugs sowie Pflichtbeiträge von Selbstständigen werden berücksichtigt. Die volle Grundrente wird nach 35 Beitragsjahren gewährt. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit, (Hoch-)Schulausbildung oder freiwillige Beiträge.
Ihr Einkommen während Ihres gesamten Versicherungslebens muss zwischen 30 und 80 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten gelegen haben, was etwa 0,3 bis 0,8 Rentenpunkten pro Jahr entspricht. Dadurch sind beispielsweise langjährige Mini-Jobber von der Grundrente ausgeschlossen, da sie bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro durchschnittlich nur 0,13 Rentenpunkte sammeln und somit unter der Bemessungsgrenze liegen.
Des Weiteren existiert eine notwendige Voraussetzung in Form eines Freibetrags für das Einkommen. Dieser beträgt 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Ehepaare (Stand 2022). Hierzu zählen sowohl die Rente selbst als auch andere steuerpflichtige Einkünfte wie beispielsweise Mieteinnahmen. Jedes steuerpflichtige Einkommen, das über diesen Freibeträgen liegt, wird mit 60 Prozent vom Grundrentenzuschlag abgezogen. Ab einem monatlichen Einkommen von 1600 Euro für Alleinstehende und 2300 Euro für Ehepaare entfällt der Grundrentenzuschlag.
Tipp
Bei der Ermittlung der Grundrente wird das Vermögen nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass es möglich ist, sowohl Gold als auch Immobilien zu besitzen und den Rentenzuschlag dennoch zu erhalten.