Endlich mehr Geld! Witwenrente steigt ab Juli 2024

Gute Nachrichten für Witwen! Ab Juli 2024 gibt es eine deutliche Erhöhung der Witwenrente. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch die Erhöhung genau ausfällt und wer davon profitiert.

Wann gibt es die kleine, wann die große Witwenrente?
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Die Witwenrente ist eine Rente der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung, die der sozialen Absicherung von hinterbliebenen Ehepartnern nach dem Tod des anderen Ehepartners dienen soll. Sie wird auch Hinterbliebenenrente genannt. Es gibt zwei Arten der Witwenrente. Wir erklären in unserem Beitrag die Unterschiede der großen und kleinen Witwenrente. Außerdem beantworten wird die Frage: Wie erfolgt die Berechnung der Witwenrente?

Lesen Sie also, wie sich Ihre Witwenrente berechnet, wann Sie einen Anspruch haben und was Sie unbedingt  beachten müssen.

Anspruch auf Witwenrente

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Wann besteht ein Anspruch auf die kleine oder große Witwenrente? Wie hoch ist sie und wie lange wird sie gezahlt?

Anspruch auf die Witwenrente haben hinterbliebene Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. In Deutschland beziehen im Jahr 2024 mehr als  5 Millionen Menschen die Witwenrente bzw. Witwerrente. Das zeigt eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Frauen beziehen die Hinterbliebenenrente weitaushäufiger als Männer, was an der höheren Lebenserwartung liegt.


Voraussetzungen der Witwenrente

Die Voraussetzungen der Witwenrente sind in § 46 SGB VI geregelt, Sozialgesetzbuch Band 6.

Damit der überlebende Ehepartner Anspruch auf Witwenrente hat, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der verstorbene Ehepartner muss bereits eine Rente bezogen haben.
  • Oder es müssen folgende beiden Punkte erfüllt sein:
  • Er muss wenigstens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherungen eingezahlt haben.
  • Die Ehe muss wenigstens  ein Jahr gedauert haben.
  • Es darf kein Rentensplitting durchgeführt worden sein. Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt. Das bringt Vorteile für den Partner mit den geringeren Anwartschaften.
  • Rentenantrag: Witwenrente wird nur auf Antrag gezahlt.

Witwenrente: altes oder neues Recht?

Die Witwenrente kann nach altem oder aber nach neuem Recht gezahlt werden.  Die Witwenrente nach altem Recht ist bei der kleinen Witwenrente zeitlich unbefristet, nach neuem Recht auf 2 Jahre befristet.

Die Witwenrente wird nach altem Recht berechnet und gezahlt, wenn

  • der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist

 oder

  • der Ehepartner ist später gestorben ist, die Eheleute haben aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und einer der Ehepartner ist  vor 1962 geboren.

Die Witwenrente wird  nach neuem Recht berechnet und gezahlt, wenn

  • die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde

oder

  • die Heirat zwar früher stattfand, beide Partner jedoch nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Kleine Witwenrente – wann sie gezahlt wird und wie hoch sie ist

Die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn der überlebende Ehepartner keine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • die Altersgrenze  erreicht hat,
  • erwerbsgemindert ist,
  • ein Kind erzieht.

Die Höhe der kleinen Witwenrente wird nach folgender Formel berechnet: 25 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Ehepartners am Todestag.  

Große Witwenrente – wann sie gezahlt wird und wie hoch sie ist

Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn

keine neue Heirat des hinterbliebenen Ehepartners erfolgt ist und eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Erreichen der Altersgrenze,
  • Vorliegen einer Erwerbsminderung wegen Krankheit oder Behinderung,
  • Erziehung eines eigenen Kindes (unter 18) oder des minderjährigen Kindes des / der Verstorbenen
  • Betreuung eines  behinderten Kind

Hinsichtlich der Berechnung der großen Witwenrente gilt folgendes: es wird der Rentenanspruch des verstorbenen Ehepartners zum Zeitpunkt seines Todes oder die Höhe der bereits gezahlten Rente als Grundlage genommen. Der Anspruch auf Witwenrente beträgt 55 Prozent von dieser Summe (neues Recht) bzw. 60 Prozent (altes Recht).


Tabelle Altersgrenze für Witwenrente (große und kleine)

Jahr des Todes des EhepartnersAlter der Witwe / des Witwers
202145 Jahre und 10 Monate
202245 Jahre und 11 Monate
202346 Jahre
202446 Jahre und 2 Monate
202546 Jahre und 4 Monate
202646 Jahre und 6 Monate
202746 Jahre und 8 Monate
202846 Jahre und 10 Monate
202947 Jahre
Quelle: § 242a SGB VI

Große Witwenrente: Was gilt im Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners wird dessen Rente in voller Höhe an den Hinterbliebenen ausgezahlt. Das nennt man das Sterbevierteljahr. Eine Anrechnung von eigenem Einkommen erfolgt während dieser Zeit nicht. Ab dem vierten Monat nach dem Tod wird dann die große Witwenrente gezahlt.


Wie hoch ist der Kinderzuschlag zur Witwenrente

Oft stellt sich die Frage, ob zur Witwenrente ein Kinderzuschlag gezahlt wird. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der oder die Hinterbliebene ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzogen hat. Ist das der Fall, wird bei der großen Witwenrente wird der Kinderzuschlag nach dem Sterbevierteljahr gezahlt. Bei der kleinen Witwenrente wird der Kinderzuschlag bereits ab der Beantragung ausgezahlt..

Die Höhe des Zuschlags ist von folgenden Punkten abhängig:

  • der Anzahl der Kinder,
  • ob die große oder kleine Witwenrente bezogen wird.

Tabelle Höhe Kinderzuschlag bei Witwenrente (neues Recht)

Kinderzuschlag
erstes Kind
Kiinderzuschlag
je weiteres Kind
große Witwenrente75,19 €37,60 €
kleine Witwenrente34,18 €17,09 €