Bürgergeld: Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld?

Bürgergeld: Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld?
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Wer Bürgergeld bezieht, muss für das Jobcenter erreichbar sein, denn beim Bürgergeld geht es nicht nur um die Existenzsicherung, sondern auch um die Vermittlung in Arbeit. Der Bezug von Bürgergeld soll so rasch wie möglich beendet werden. Aber wer länger vom Bürgergeld lebt, hat oft den Wunsch, auch einmal etwas anderes zu sehen und in Urlaub zu fahren, Verwandt oder Bekannte besuchen? Haben Bürgergeld Bezieher einen Anspruch auf Urlaub oder gar auf Urlaubsgeld?

Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein Zahlung des Arbeitgebers aus Anlass des Urlaubes. Es ist nicht der Lohn, der während des Urlaubs weiter gezahlt wird, sondern zusätzliches Geld, um zusätzliche Ausgaben im Urlaub tätigen zu können. Einen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nur, wenn dies vertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist.

Wer allein von Bürgergeld lebt, hat somit keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Im Bürgergeld Gesetz ist kein Anspruch auf Urlaubsgeld vorgesehen. Das wäre auch systemwidrig.

Bürgergeld: Anspruch auf Urlaub?

Aber haben Bezieher von Bürgergeld überhaupt einen Anspruch auf Urlaub? Auch diese Frage ist zu verneinen: das Bürgergeld sieht keinen Anspruch auf Urlaub vor. Es gibt lediglich die Möglichkeit, beim Jobcenter einer Genehmigung für eine Ortsabwesenheit zu beantragen. Eine Ortsabwesenheit ist bis zu drei Wochen im Kalenderjahr möglich. Drei Wochen bedeutet Kalenderwochen. Es zählen auch Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage dazu.

Zu den Einzelheiten siehe hier: Bürgergeld und Urlaub

Was ist Urlaubsabgeltung?

Urlaubsabgeltung ist Geld, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt, der seinen gesetzlichen Urlaub trotz rechtzeitiger Beantragung nicht nehmen konnte. Urlaubsabgeltung steht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und hat mit dem Bürgergeld grundsätzlich nichts zu tun. Wird Urlaubsabgeltung jedoch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt und besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Bürgergeld, so stellt sich die Frage der Anrechnung der Urlaubsabgeltung auf das Bürgergeld. Diese Frage ist bereits höchstrichterlich entschieden: Eine Urlaubsabgeltung wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Freibeträge aus Erwerbseinkommen sind auf die Urlaubsabgeltung nicht anwendbar.