Monatlich 202 Euro mehr Bürgergeld –  sofort Anspruch prüfen!

Das Bürgergeld besteht nicht nur aus dem Regelsatz bzw. Regelbedarf. Einige Personen haben Anspruch auf ca. 202 Euro an Mehrbedarf monatlich. In unserem Artikel erklären wir, wer das Zusatzgeld beanspruchen kann.

Wie 202 Euro monatlich mehr als Bürgergeld erhalten?
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Der Regelsatz des Bürgergeldes beträgt im Jahr 2024 für eine alleinstehende Person 563 Euro. Doch einige Alleinstehende haben Anspruch auf 202 Euro mehr – Monat für Monat.

In unserem Beitrag erklären wir, wer den Anspruch auf 202 Euro Mehrbedarf hat und was man tun muss, um sich diese Summe zu sichern. Außerdem: welche anderen Zusatzbeträge man neben dem Bürgergeld Regelbedarf erhalten kann.

Vorab: es geht um alleinerziehende Mütter (und Väter)!

202,68 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren

202 Euro als Mehrbedarf beim Bürgergeld erhalten - wer hat Anspruch?
Bildquelle: Canva

Wer hat Anspruch auf zusätzliche 202 Euro monatlich beim Bürgergeld? Lesen Sie unseren Beitrag!

Alleinerziehende Mütter (und Väter) erhalten im Bürgergeld zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dieser Mehrbedarf beträgt bis zu 60 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende.

Der genaue Betrag des Mehrbedarfs hängt vom Alter des Kindes ab:

  • Kinder unter 7 Jahren: 36 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende (Stand 01.04.2024: 202,68 Euro)
  • Kinder zwischen 7 und 13 Jahren: 31 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende (Stand 01.04.2024: 174,93 Euro)
  • Kinder ab 14 Jahren: 21 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende (Stand 01.04.2024: 118,03 Euro)

Wichtig: Der Mehrbedarf steht der Mutter oder dem Vater zu, nicht dem Kind. Das Kind hat zusätzlich zu den gerade beschriebenen Summen einen eigenen Anspruch auf Bürgergeld, siehe hier: Bürgergeld für Kinder


Auch mehr Geld für die Wohnung

Neben dem Mehrbedarf für Alleinerziehende können alleinerziehende Mütter auch noch weitere Leistungen beantragen, zum Beispiel  Mehrbedarf für Unterkunft und Heizung.

Kommt Nachwuchs ins Haus, benötigt dieser Platz. Wer in einer kleinen Wohnung lebt, hat nun Anspruch auf eine größere mit einem eigenen Zimmer für das Kind.

Weitere Leistungen für Alleinerziehende

Das Jobcenter muss im Rahmen des Bürgergeldes auch die  Kosten für die Krankenversicherung und Beiträge zur Pflegeversicherung übernehmen.


Was muss ich tun, um den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu erhalten?

Die Antwort auf die Frage, was zu tun ist, um den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu erhalten, ist einfach: Sie müssen lediglich nachweisen, dass ein Kind Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft ist, es also in Ihrem Haushalt lebt und Sie sich darum kümmern. In aller Regel wird beim Bürgergeld Erstantrag die Zahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft abgefragt. Hier müssen Sie also Angaben zu den Kindern machen. Verändert sich während des Bewilligungszeitraums etwas, zieht ein Kind aus oder wurde ein Kind geboren, so muss dies dem Jobcenter mitgeteilt werden. Es berechnet den Anspruch auf Mehrbedarf dann neu.

Quelle

Mehrbedarf für Alleinerziehende, Für soziales Leben e.V.

SGB II