189 Euro Zuschuss zum Bürgergeld

189,40 Euro, dieses zusätzliche Geld können sich erwerbsfähige Bürgergeld Bezieher maximal mittels eines Minijobs sichern. Wir erklären, wie die Zuverdienstgrenzen sind.

Wie man als Bürgergeld Bezieher 189 Euro zusätzlich zum Regelsatz erhalten kann!
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Wer Bürgergeld bezieht, erhält aktuelle (Stand Mai 2024) den Regelsatz von 563 Euro plus die Kosten der Unterkunft, also Miete und Heizkosten, ggf. auch einen Mehrbedarf in besonderen Fällen. Doch jeder erwerbsfähige Bürgergeld-Bezieher kann zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz über 189,40 Euro verfügen – ohne dies extra beantragen zu müssen. Wie das geht und was er hierfür tun muss, erklären wir in unserem Artikel.

Bürgergeld Bonus gibt es nicht mehr

189,40 Euro Hinzuverdienst durch Minijob beim Bürgergeld
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189,40 Euro per Minijob. Diese Summe können Bürgergeld Bezieher hinzuverdienen, ohne das dies mit dem Bürgergeld verrechnet wird.

Es geht hier nicht um den Bürgergeld Bonus, der im Zuge der Haushaltskonsolidierung abgeschafft worden ist. Dieser betrug auch nur 50 Euro pro Monat und wurde für Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt, die nicht auf einen Berufsabschluss zielten.


189,40 Euro Zusatz zum Regelsatz durch Minijob

Wer einen Minijob ausübt, kann ebenfalls einen Bonus zum Bürgergeld erhalten. Es ist ein „Quasi“ Bonus, Geld, das als Anreiz für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit dienen soll. Exakt 189,40 Euro können aus dem Minijob behalten werden. Das ergibt sich aus der Regelung des § 11b SGB II, der die Hinzuverdienstgrenzen beim Minijob beinhaltet.

Im Minijob können monatlich 538 Euro verdient werden

Hiervon sind die ersten 100 Euro komplett anrechnungsfrei hinsichtlich des Bürgergeldes. Wer also nicht mehr als 100 Euro im Minijob verdient, kann alles behalten.

Von der Summe, die zwischen 100 Euro und 520 Euro liegt, kann von diesem Verdienst 20 Prozent behalten. Wird die volle Summe verdient, so sind 84 Euro in diesem Bereich anrechnungsfrei.

Vom Verdienst, der Zwischen 520 und 538 Euro liegt, also von 18 Euro, können 30 Prozent behalten werden. Das sind 5,40 Euro.

Rechnet man alles zusammen, so kommt man auf die Summe von 189,40 Euro. Der Rest des Verdienstes wird auf das Bürgergeld angerechnet bzw. mit diesem verrechnet.

Einzelheiten zum Einkommensfreibetrag beim Minijob hier: Freibetrag beim Minijob


Tabelle Bürgergeld und Minijob Anrechnung

Freibetrag bei Minijob in EuroFreibetragsstufen (Prozent)
100,00 EuroGrundfreibetrag
84,00 Euro20 Prozent auf Einkommen zwischen 100 und 520 Euro, also auf 420 Euro
5,40 Euro30 Prozent auf Einkommen zwischen 520 und 538 Euro, also auf 18 Euro
189,40 Euro (Summe)
Weitere Infos: Hinzuverdienstgrenzen Bürgergeld

Anreiz zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Ob die oben geschilderten Einkommensfreigrenzen einen ausreichenden Anreiz für Bürgergeld Bezieher bieten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wird in der Politik unterschiedlich diskutiert. Nach neusten wissenschaftlichen Studien müssen die Einkommensfreigrenzen angehoben werden.

Wichtig: das Jobcenter muss immer über die Aufnahme eines Minijobs informiert werden, selbst dann, wenn dort weniger als 100 Euro verdient werden.


Zusammenfassung zu 189 Euro zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz

Wer einen Minijob ausübt und die dort zugelassene Höchstgrenze von 538 Euro verdient, kann hiervon 189,40 Euro zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz behalten. Der Rest wird verrechnet, d.h. um den Rest wird der Regelsatz gekürzt.

Quelle und weitere Infos

Für soziales Leben e.V.

Bürgergeld und Minijob