Selbständig, kein Gewinn – Anspruch auf Bürgergeld?

Was passiert, wenn man als selbständiger Erwerbstätiger in eine wirtschaftliche Notlage gerät. Kann man Bürgergeld beantragen? Oder geht das nur für Arbeitnehmer? Dieser Frage gehen wir in unserem Beitrag nach.

Bürgergeld für Selbständige?

Selbständigkeit ist oft ein Ballanceakt. Mal läuft es gut, mal läuft es weniger gut. Was aber, wenn es schlecht läuft? Selbstständige wissen im Ernstfall nur selten, welche sozialen Leistungen ihnen dann zu stehen. Dass Bürgergeld eine Möglichkeit ist, wissen nur die wenigsten von Ihnen.

In unserem Beitrag erklären wir, wann selbständige Erwerbestätige einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Aus der Grundsicherung für Selbstständige wird Bürgergeld

Haben Selbständige einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn der Gewinn ausbleibt?
Können Selbständige Bürgergeld beantragen, wenn der Gewinn zum Leben nicht mehr reicht?

Viele Selbstständige, Freiberufler, Soloselbstständige und Kleinunternehmer kennen finanzielle Schwierigkeiten. Sie sind abhängig vom Markt, von der Nachfrage nach ihrem Angebot. Geraten sie in eine wirtschaftliche Schieflage und steht die Existenzsicherung an, so kommen auch für sie Leistungen nach dem Bürgergeld Gesetz in Frage. Das Bürgergeld fängt nämlich auch Selbstständige mit geringem Einkommen und selbstständige Aufstocker auf. Fazit: Wer als Selbständiger in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, sollte keine Scheu haben, beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.


Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

Die Vorgaben für zukünftige Bürgergeldempfänger sind klar geregelt. Wer Bürgergeld bezieht, ist automatisch in einer gesetzlichen Krankenkasse und der dazugehörigen Pflegekasse versichert. Die Versicherungsbeiträge werden in vollem Umfang vom Staat übernommen. Die meisten Selbstständigen gehören aber einer privaten Krankenversicherung an. Hinzu kommt noch, dass der Übergang zum Bürgergeld genauso gehandhabt wird wie der seinerzeit der Übergang in Hartz IV. Obwohl Selbstständige mit der Beantragung von Bürgergeld in eine finanzielle Notsituation geraten, gelten für sie keinerlei Ausnahmen. Wer zuvor Mitglied einer privaten Krankenkasse war, kann nicht mit dem Erhalt von Bürgergeld oder Hartz IV in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Schon unter Hartz IV hat es in Bezug auf das Wechselverbot und die Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen zahlreiche Verfahren gegeben. Im Jahr 2019 gab es dazu eine Gesetzesänderung, die umstritten ist, aber als verbindlich gilt. Diese Änderung soll auch für das neue Bürgergeld gelten. Demnach steht den Bedürftigen, die einer privaten Krankenkasse angehören, nur noch die Hälfte des Basistarifes zu. Gleichzeitig werden Privatversicherer angewiesen, die geltenden Versicherungstarife für Hartz-IV-Empfänger und zukünftige Bürgergeldbezieher auch auf die Hälfte des Basistarifes festzuschreiben.

Hilfe bei der Selbstständigkeit

Selbstständige Bürgergeldbezieher sollen schnell wieder lückenlos in ihre Selbstständigkeit zurückfinden und bald auch wieder selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Daher erhalten sie ähnliche Hilfen, wie alle anderen Bürgergeldbezieher. Oberste Priorität hat der Weg zurück in die Selbstständigkeit. Je nach Ausgangslage erhalten Selbstständige finanzielle Förderungshilfen und Zuschüsse. Die können separat oder auch in Kombination mit einem Darlehen gewährleistet werden. Das kann unter anderem geschehen, wenn Arbeitsmittel fehlen oder notwendige Sachgüter angeschafft werden müssen. Auch Weiterbildungen und Beratungsleistungen werden teilweise oder in vollem Umfang finanziert, wenn sie in ein selbstständiges Arbeitsverhältnis führen. Ein finanziertes Coaching oder eine Beratung kann sich auf das Marketing des Unternehmens oder auf der generellen Gestaltung der Selbstständigkeit beziehen. Wichtig ist hier, dass das Coaching oder die Beratung von einer anerkannten und fachkundigen Institution durchgeführt werden muss. Ansprechpartner ist hier das Jobcenter oder die Stelle der örtlichen Kommune, die dem Fachbereich des neuen Bürgergeldes zugeordnet ist.


Schonung des Vermögens für Selbstständige

Selbstständige haben nicht selten ein Vermögen aufgebaut. Diese Vermögen soll über eine gewisse Zeit und bis zu einer gewissen Höhe verschont werden. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss gelten hier nun folgende Regeln. Die Karenzzeit beträgt ein Jahr. Im eigentlichen Bürgergeldentwurf waren noch zwei Jahre vorgesehen. Auch in Bezug auf die Vermögenshöhe gab es Veränderungen. Ab jetzt gilt ein Vermögen von 30.000 Euro pro Bürgergeldbezieher. Lebt man allerdings innerhalb eines Haushaltes, dann gilt hier eine Bedarfsgemeinschaft. Jede weitere Person, die im Haushalt lebt, darf demnach nur noch ein Vermögen von 15.000 Euro besitzen. Selbstständige haben somit ein Jahr Zeit, um ihre Firma wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Zusammenfassung

Auch Selbständige haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihr Einkommen, ihr Gewinn, nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.


Quellen

Eigene Recherche