Bürgergeld: Wie viel erhält eine vierköpfige Familie?

Der Anspruch auf Bürgergeld für eine vierköpfige Familie variiert je nach Zusammensetzung der Familie, insbesondere dem Alter der Kinder.

Wie viel Bürgergeld erhält eine Familie mit zwei Kindern?
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Das Bürgergeld – ab dem 1. Januar 2023 –  setzt sich zusammen aus dem Regelsatz und den Kosten für Miete. Der Regelsatz steht zur Verfügung für laufenden Ausgaben.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bürgergeld Regelsatz um gut 12 Prozent erhöht.

Bürgergeld erhält in Deutschland, wer hilfebedürftig und erwerbsfähig ist. Außerdem müssen Altersgrenzen eingehalten sein und der Aufenthalt in Deutschland muss rechtmäßig sein.

Beim Bürgergeld geht es um die Absicherung nicht nur des Einzelnen, sondern auch der Familie, der Bedarfsgemeinschaft. Kinder erhalten ebenfalls Bürgergeld.

Manchmal ist das Einkommen der Familie sehr niedrig; auch dann kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Will man Bürgergeld beantragen, muss man sich an das Jobcenter vor Ort wenden. Die Höhe des Bürgergeldes hängt von der Anzahl der Familienmitglieder ab. In nachfolgendem Artikel haben wir berechnet, wie viel Bürgergeld eine vierköpfige Familie erhält, also eine Durchschnittsfamilie, Mutter, Vater, 2 Kinder. Hierbei haben wir sowohl für 2023 also auch mit der Bürgergeld Erhöhung 2024 gerechnet.

Regelsatz: Wie viel Bürgergeld erhält eine vierköpfige Familie?

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Wie hoch ist der Bürgergeld Anspruch einer vierköpfigen Familie? Die Anwort: es kommt auf die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft Familie an.

Wie viel Bürgergeld eine vierköpfige Familie erhält, ist abhängig von der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft, also in erster Linie vom Alter der Kinder. Jedes Mitglied der Familie wird einer Regelbedarfsstufe zugeordnet und erhält den entsprechenden Regelsatz.

Die Regelbedarfsstufen bzw. der Bürgergeld Regelsatz sieht so aus (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):

Bezugsberechtigte Person für das BürgergeldRegelbedarf 2023Regelbedarf 2024
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern502 Euro563 Euro
Volljährige Partner451 Euro506 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern420 Euro471 Euro
Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen402 Euro451 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahre348 Euro390 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahre318 Euro357 Euro

Kommen wir nun zurück auf den Anspruch einer vierköpfigen Familie, Eltern und zwei Kinder, so berechnet sich der Regelsatz nach den Regelbedarfsstufen für volljährige Partner sowie der entsprechenden Regelbedarfsstufen für Kinder wie folgt. 

Die Eltern erhalten somit einen monatlichen Bürgergeld Regelsatz von 902 Euro.

Hinzu kommt der Regelsatz der Kinder.

Für die Höhe des für die Kinder gezahlten Regelsatzes bestehen unterschiedlichen Möglichkeiten, je nach Alter der Kinder. Folgende Beispiele haben wir für Sie ausgewählt, im Jahr 2023:

  • Beide Kinder sind 0 bis 5 Jahre alt: 636 Euro
  • Beide Kinder sind 6 bis 13 Jahre alt: 696 Euro
  • Beide Kinder sind 14 bis 17 Jahre alt: 840 Euro
  • Ein Kind ist 0 bis 5 Jahre, das andere 6 bis 13 Jahre: 666 Euro
  • Ein Kind ist 6 bis 13 Jahre, das andere 14 bis 17 Jahre: 768 Euro

Der Regelbedarf einer vierköpfigen Familie variiert somit. Für 2023 liegt er zwischen 1.538 Euro bis 1.742 Euro pro Monat.

Wichtig: Die Regelsätze beim Bürgergeld steigen zum 1. Januar 2024. Wir haben die erhöhten Regelsätze in der Tabelle oben mit aufgelistet.


Bürgergeld: Welche Leistungen gibt es neben dem Regelsatz?

Miete: Wie viel zahlt das Jobcenter für die Kosten der Unterkunft für eine vierköpfige Familie?

Neben dem Regelbedarf für jedes Familienmitglied zahlt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft, also MieteNebenkosten und Heizung. Diese Kosten werden allerdings nur bis zur sogenannten Angemessenheitsgrenze übernommen. Für eine vierköpfige Familie ist nach Angaben des Bundesarbeitsministerium eine Wohnung mit vier Zimmern zwischen 85 bis 90 Quadratmetern angemessen. Allerdings kommt es nicht auf die Größe der Wohnung an, sondern auf die Höhe der Miete.Sie darf die – örtlich unterschiedlichen – durchschnittlichen Mieten für Wohnungen im unteren Preissegment nicht überschreiten.

Mehrbedarfsansprüche für jedes Familienmitglied

Neben dem Regelbedarf können Mehrbedarfe den Bürgergeld Anspruch der vierköpfigen Familie erhöhen.

Neben dem Regelsatz gibt es noch zusätzliche Leistungen oder Mehrbedarfe, die Bezieher beanspruchen können.

So gibt es beispielsweise den

Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen


Sonderbedarfe  und zusätzliche Leistungen beim Bürgergeld

Zusätzlich zu den oben angeführten Zahlungen, können Bezieher von Bürgergeld weitere Zahlungen erhalten. Wer beispielsweise  Aus- oder Weiterbildung macht, kann den Bürgergeld Bonus in Höhe von 75 Euro oder das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vom Jobcenter erhalten. Des Weiteren gibt es für eine bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie.

Bürgergeld für eine vierköpfige Familie: Anrechnung von Einkommen?

Für die Bürgergeld Höhe kommt es, wie oben dargelegt, auf den Bedarf an. Auf der anderen Seite spielt auch das Vermögen und vor allem Einkommen eine Rolle.

Das Einkommen wird auf dem Bürgergeld Anspruch angerechnet bzw. mit ihm verrechnet.

Allerdings gibt es Freibeträge für das Einkommen. Das bedeutet, dass nicht das gesamte Einkommen mit dem Anspruch auf Bürgergeld verrechnet wird und ihn reduziert. Die Einkommensfreibeträge stellen sich nach den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie folgt dar:

Bruttoeinkommen von 0 bis 100 Euro: Es erfolgt keine Einkommensanrechnung (Grundfreibetrag)

Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro: 20 Prozent werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Bruttoeinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro: 30 Prozent werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Bruttoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: 20 Prozent werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet, lebt ein minderjährigen Kind  im Haushalt gilt dies für das Bruttoeinkommen zwischen 1000 und 1.500 Euro.

Für Mitglieder der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren gibt es weitere Freibeträge: Sie können ihr  Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie aus beruflichen Ausbildungen oder einem FSJ bis zur Minijob-Grenze, die gegenwärtig 520 Euro beträgt, anrechnungsfrei behalten. Einkommen aus Schülerjobs während der Ferien wird in voller Höhe nicht für das Bürgergeld berücksichtigt und ehrenamtlich tätige Menschen können jährlich eine Aufwandsentschädigung von bis zu 3.000 Euro anrechnungsfrei behalten.


Regelsatz bei Mutter, Vater, 2 Kindern

Nehmen wir also Beispiel eine Durchschnittsfamilie in Deutschland, also Eltern und 2 minderjährige Kinder und berechnen wir den Regelsatz.

Wie viel Bürgergeld erhält eine durchschnittliche vierköpfige Familie?  

Diese Frage lässt sich einfach mit dem Bürgergeld Rechner beantworten.  Doch wir wollen das Berechnungsbeispiel hier ausführlich darstellen. Wir gehen in unserem Rechenbeispiel davon aus, dass die Familie aus Mutter, Vater, einem 5jährigem Jungen und einer 16jährigen Tochter besteht.  Dann sieht die Regelleistung des Bürgergeldes für die Familie wie folgt aus:

Grundbedarf

Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe) pro Partner: 451 Euro

Grundbedarf je Kind bis 5 Jahren: 318 Euro

Grundbedarf je Kind von 14  bis 17 Jahren: 420 Euro Euro

Der Familie mit 2 Kindern stehen also 1640 Euro an Bürgergeld als Regelbedarf zu.

Kosten für Miete

Zu dem Regelbedarf des Bürgergelds kommen die Kosten für die Unterkunft hinzu. Sie setzen sich aus den Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten zusammen. Wie hoch die Kosten für die Wohnung sind, hängt letztlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. In einem Ballungsgebiet sind sie regelmäßig höher als etwa auf dem flachen Land.

Neu beim Bürgergeld ist, dass die Kosten der Unterkunft, also die Höhe der Miete, in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Die Mietkosten werden also so übernommen, wie sie sind.

Nimmt man in unserem Beispiel Unterkunftskosten in Höhe von 700 Euro an, so stünde der Familie etwa2340 Euro Bürgergeld pro Monat zu Verfügung.

Weiteres Beispiel zum Bürgergeld: Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern

Etwas anders sehen die Bürgergeld Leistungen für ein alleinerziehendes Elternteil aus.

§ 21 SGB II bestimmt einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 Prozent des Regelsatzes, wenn ein Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern vorhanden sind.

Für Alleinerziehende mit einem Kind über 7 Jahren beträgt der Mehrbedarf 12% des Regelsatzes.

Für Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 24% des Regelsatzes.

Sind 4 Kinder vorhanden, so beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende 48%.

Hat der oder die Alleinerziehende 5 Kinder und mehr, kann er oder sie 60% als Mehrbedarf beanspruchen.


Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?

Die Bürgergeld Leistung für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern sieht wie folgt aus:

Bürgergeld Beispielsrechnung 1:

Regelbedarf Mutter: 502 Euro

Mehrbedarf Mutter, wenn die Kinder  8 und 16 Jahre alt sind: 120,48 Euro.

Regelbedarf Kind 8 Jahre: 348 Euro

Regelbedarf Kind 16 Jahre: 420 Euro

Summe: 1309,48 Euro

Bürgergeld Beispielsrechnung 2:

Regelbedarf Mutter: 502 Euro

Mehrbedarf Mutter, wenn die Kinder 10 und 13 Jahre alt sind: 180,72 Euro

Regelbedarf Kind 10 Jahre: 348 Euro

Regelbedarf Kind 13 Jahre: 348 Euro

Summe: 1378,72 Euro

Hinzu kommen wieder die Kosten für die Unterkunft, also die Miete und die Heizkosten. Liegen diese bei 600 Euro, so beträgt das Bürgergeld im ersten Fall 1.909,48 Euro, im zweiten Fall 1.978,72 Euro.