Das Bürgergeld – ab dem 1. Januar 2023 – setzt sich zusammen aus dem Regelsatz und den Kosten für Miete. Der Regelsatz steht zur Verfügung für laufenden Ausgaben.
Regelsatz bei Mutter, Vater, 2 Kindern
Nehmen wir also Beispiel eine Durchschnittsfamilie in Deutschland, also Eltern und 2 minderjährige Kinder und berechnen wir den Regelsatz.
Wie viel Bürgergeld erhält eine durchschnittliche vierköpfige Familie?
Diese Frage lässt sich einfach mit dem Bürgergeld Rechner beantworten. Doch wir wollen das Berechnungsbeispiel hier ausführlich darstellen. Wir gehen in unserem Rechenbeispiel davon aus, dass die Familie aus Mutter, Vater, einem 5jährigem Jungen und einer 16jährigen Tochter besteht. Dann sieht die Regelleistung des Bürgergeldes für die Familie wie folgt aus:
Grundbedarf
Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe) pro Partner: 451 Euro
Grundbedarf je Kind bis 5 Jahren: 318 Euro
Grundbedarf je Kind von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro Euro
Der Familie mit 2 Kindern stehen also 1640 Euro an Bürgergeld als Regelbedarf zu.
Kosten für Miete
Zu dem Regelbedarf des Bürgergelds kommen die Kosten für die Unterkunft hinzu. Sie setzen sich aus den Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten zusammen. Wie hoch die Kosten für die Wohnung sind, hängt letztlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. In einem Ballungsgebiet sind sie regelmäßig höher als etwa auf dem flachen Land.
Neu beim Bürgergeld ist, dass die Kosten der Unterkunft, also die Höhe der Miete, in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Die Mietkosten werden also so übernommen, wie sie sind.
Nimmt man in unserem Beispiel Unterkunftskosten in Höhe von 700 Euro an, so stünde der Familie etwa2340 Euro Bürgergeld pro Monat zu Verfügung.
Weiteres Beispiel zum Bürgergeld: Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern
Etwas anders sehen die Bürgergeld Leistungen für ein alleinerziehendes Elternteil aus.
§ 21 SGB II bestimmt einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 Prozent des Regelsatzes, wenn ein Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern vorhanden sind.
Für Alleinerziehende mit einem Kind über 7 Jahren beträgt der Mehrbedarf 12% des Regelsatzes.
Für Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 24% des Regelsatzes.
Sind 4 Kinder vorhanden, so beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende 48%.
Hat der oder die Alleinerziehende 5 Kinder und mehr, kann er oder sie 60% als Mehrbedarf beanspruchen.
Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?
Die Bürgergeld Leistung für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern sieht wie folgt aus:
Bürgergeld Beispielsrechnung 1:
Regelbedarf Mutter: 502 Euro
Mehrbedarf Mutter, wenn die Kinder 8 und 16 Jahre alt sind: 120,48 Euro.
Regelbedarf Kind 8 Jahre: 348 Euro
Regelbedarf Kind 16 Jahre: 420 Euro
Summe: 1309,48 Euro
Bürergeld Beispielsrechnung 2:
Regelbedarf Mutter: 502 Euro
Mehrbedarf Mutter, wenn die Kinder 10 und 13 Jahre alt sind: 180,72 Euro
Regelbedarf Kind 10 Jahre: 348 Euro
Regelbedarf Kind 13 Jahre: 348 Euro
Summe: 1378,72 Euro
Hinzu kommen wieder die Kosten für die Unterkunft, also die Miete und die Heizkosten. Liegen diese bei 600 Euro, so beträgt das Bürgergeld im ersten Fall 1.909,48 Euro, im zweiten Fall 1.978,72 Euro.