Keine Rentenerhöhung für Grundsicherungsempfänger und im Juli weniger Geld

Keine Rentenerhöhung für Grundsicherungsempfänger und im Juli weniger Geld

Im Juli werden Rentnerinnen und Rentner eine erhöhte Rente erhalten, wie vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Ab dem 1. Juli 2023 wird der Rentenanstieg im Westen bei 4,39 Prozent und im Osten bei 5,86 Prozent liegen. Dieser Anstieg ist höher als ursprünglich von Rentenexperten prognostiziert. Jedoch müssen Personen, die zusätzlich zur Rente Grundsicherung beziehen, im Juli mit geringeren Zahlungen auskommen als in anderen Monaten. Es ist anzumerken, dass keine weiteren Erhöhungen in anderen Monaten stattfinden werden.

Rentenanpassung ab Juli – Ausgenommen sind Grundsicherungsempfänger

Etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Rentenanpassung, welche jedoch etwa 650.000 Personen ausschließt. Diese Personen müssen ihre Rente mittels Grundsicherung im Alter aufstocken. Doch wie kommt es dazu? Sollte die Rente nicht ausreichend sein, um den Lebensunterhalt zu decken, haben betroffene Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit, einen Antrag auf Grundsicherung (SGB XII) zu stellen. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass dieser Antrag nicht beim Jobcenter, sondern beim Sozialamt zu stellen ist. Betroffen sind hierbei Seniorinnen und Senioren, deren Gesamteinkommen unter ca. 924 Euro liegt.

Rentenerhöhung wird mit der Grundsicherung verrechnet

Bei der Ermittlung der Grundsicherung wird die Rente als Einkommensquelle berücksichtigt. Sollte die Rente zum geplanten Datum, dem 1. Juli 2023, erhöht werden, führt dies zu einer Erhöhung des Einkommens und somit zu einer Anrechnung auf die Grundsicherung. Folglich muss das Sozialamt weniger Grundsicherung zahlen, während der Rentner von der Erhöhung faktisch nicht profitiert. Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt entsprechend dem Bürgergeld 502 Euro im Monat, während er für Rentnerinnen und Rentner, die mit ihrem Partner zusammenleben, bei 451 Euro liegt.

Rentenerhöhung führt im Juli zum Defizit

Für die meisten pensionierten Personen ist die deutliche Erhöhung ihrer Rente ab dem 1. Juli ein erfreulicher Anlass. Allerdings müssen Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind, im Juli mit einem geringeren Geldbetrag auskommen als in anderen Monaten. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen Auszahlungsmodalitäten. Während die Grundsicherung zu Beginn des Monats gezahlt wird, erfolgt die Rentenauszahlung erst am Monatsende. Die Einnahmen werden jedoch nach dem Zuflussprinzip im Monat angerechnet, in dem sie ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die Grundsicherung im Juli bereits die bevorstehende Rentenerhöhung berücksichtigt, während die höhere Rente erst Ende Juli gezahlt wird. Dies führt zu einem Defizit, das im Laufe des Jahres nicht mehr ausgeglichen wird. Deshalb müssen Rentnerinnen und Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind, im Juli mit weniger Geld auskommen.

Dies gilt für alle Personen, die ab dem 1. April 2004 erstmals Rentenzahlungen erhalten haben. Bei Rentnerinnen und Rentnern, die bereits vorher im Ruhestand waren, wird die Rente zu Beginn des Monats ausgezahlt, wodurch es zu keinem Defizit kommt. Bis zum 1. Januar 2016 gab es eine Sonderregelung, wonach Änderungen, die zu Lasten von Leistungsberechtigten gehen, erst im Folgemonat greifen. Diese Regelung wurde jedoch gestrichen.