Bürgergeld für Schüler: 116 Euro zum Schulstart aus Bildungs- und Teilhabepaket

In einigen Bundesländer ist die Schule schon wieder gestartet. Schule wird immer teurer. Hilft hier das Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters?

Bürgergeld für Schüler: 116 Euro zum Schulstart aus Bildungs- und Teilhabepaket
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In einigen Bundesländern ist das neue Schuljahr schon gestartet, so etwa in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern sind noch Schulferien, so etwa in Bayern. Wie Eltern sorgen sich um die Ausstattung ihrer Kinder zum neuen Schuljahr. Schule ist teuer: Hefte, Bücher, Stifte, Schulrucksack usw. Doch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) mit eine Zahlung von 116 Euro zum Schuljahr-Start soll für alle Kindern einen guten Schulstart gewährleisten. Aber wer hat Anspruch auf das BuT-Paket? Müssen Eltern Bürgergeld beziehen, um diese Leistungen zu erhalten? In nachfolgendem Artikel geben wir eine Antwort.

Schulstart in den Bundesländern – Geld für bedürftige KInder

Schülerinnen und Schüler in NRW sitzen bereits wieder auf der Schulbank, Kinder in Bayern und anderen Bundesländern haben noch Ferien. Doch die Zeit neigt sich absehbar dem Ende zu. Viele Eltern sorgen sich um ihre Kinder. Sie möchten, dass der Start ins neue Schuljahr gut gelingt. Schulausrüstung kostet Geld. Es sind Hefte, Stifte, Malkasten, Zeichenblock, Turnbeutel und viele mehr. Die Kommunen unterstützen bedürftigen Familien wie jedes Jahr finanziell mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Form von einer pauschalen Geldzahlung in Höhe von 116 Euro.

Wer hat Anspruch auf das Schulstarter-Geld?

Für das jeweils erste Schulhalbjahr eines jeden Schuljahres erhalten Familien, die Bürgergeld beziehen, 116 Euro als Schulstarter-Geld. Pauschal. Es muss kein Nachweis über die Verwendung erbracht werden.

Aber nicht nur, wer im Bürgergeld-Bezug steht, hat Anspruch auf das Schulstarterpaket. Auch diejenigen Familien, die andere Leistungen vom Staat wie den Kinderzuschlag erhalten, haben einen Anspruch auf das Schulgeld. Der Staat will arme Familien finanziell unterstützen, damit der Schulrucksack, Sportzeug, Stift, Zirkel, Geo-Dreieck, Malkasten, Hefte, Taschenrechner und weiteres gekauft werden kann.

Schulmittagessen wird ebenfalls bezahlt

Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden neben dem Schulgeld auch noch andere Leistungen gezahlt. Beispiele sind das Mittagessen in der Schule (aber auch in der Kita), der Nachhilfeunterricht bzw. Förderunterreicht oder auch sportliche und kulturelle Freizeitgestaltungen.  

Geld spielt für die Schulleistung eine wichtige Rolle

Viele Experten mahnen seit Jahren, Eltern mit geringem Einkommen finanziell zu unterstützen, damit auch ihre Kinder gleiche Chancen in der Schule haben. Es ist nach wie vor so, dass Kinder aus Familien mit nur geringem Einkommen  seltener eine gymnasiale Empfehlung als Kinder, deren Eltern ein hohes Einkommen haben.

Antrag erforderlich

Um in den Genuss der Leistungen für Bildung und Teilhabe zu kommen, ist ein Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt notwendig. Das soll sich allerdings mit der Einführung der Kindergrundsicherung ändern. Denn es steht fest, dass viele Familien die ihnen an sich zustehenden Gelder nicht in Anspruch nehmen, weil die Bürokratie zu gewaltig für sie ist. Viele Eltern wissen auch gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Geld für ihre Kinder haben.

Weitere Informationen und Quellen:

Bildungs- und Teilhabepaket:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906