Erleichterung für Rentner – Bescheinigung nicht mehr nötig

Viele Rentner wenden sich an die Deutsche Rentenversicherung, um ein spezielles Dokument für ihre Steuererklärung zu erhalten. Diese Anstrengung wäre jedoch überflüssig.

Erleichterung für Rentner - keine Bescheinigung
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Auch viele Rentner sind dazu verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Allerdings scheinen sie dabei etwas zu eifrig zu sein: Laut t-online erhalten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund regelmäßig Anrufe von Rentnern in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie am Servicetelefon, die eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente anfordern. Diese Bescheinigung ist jedoch für die Steuererklärung nicht mehr erforderlich, da alle relevanten Daten dem Finanzamt bereits vorliegen.

Rentenversicherung übermittelt Daten automatisch

Das heißt, Personen, die ihre Steuererklärung abgeben, müssen die Informationen über ihre gesetzliche Rente nicht mehr manuell in die Formulare eintragen. Die Rentenversicherung übermittelt diese Daten bereits automatisch. Nur wer mit Hilfe von Steuerprogrammen im Voraus seine Steuern berechnen lassen möchte, benötigt diese Angaben.

Erleichterung für Rentner - keine Bescheinigung
Erleichterung für Rentner – keine Bescheinigung mehr anfordern

Bescheinigung wird erst im Folgejahr ausgestellt

Das lästige Warten am Telefon gehört der Vergangenheit an. Rentner können die kostenlose Bescheinigung, offiziell bekannt als “Information über die Meldung an die Finanzverwaltung”, bequem über den Online-Service der Rentenversicherung beantragen. Zu beachten ist dabei: Die Bescheinigung wird immer erst im Folgejahr ausgestellt, für das die Rentner ihre Steuern angeben möchten.

Sobald der Antrag gestellt wurde, wird die Bescheinigung in den darauffolgenden Jahren automatisch bis Ende Februar zugesandt. Für den ersten Antrag müssen Sie diese unter Angabe Ihrer persönlichen Rentenversicherungsnummer auf www.eservice-drv.de beantragen. Wenn die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt wird, geben Sie bitte die Versicherungsnummer des Verstorbenen an.

Welche Rentner müssen Steuern zahlen?

Rentner sind in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr steuerpflichtiges Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahr 2023 betrug dieser Freibetrag 10.908 Euro für Singles und 21.816 Euro für Verheiratete. Im Vorjahr waren es jeweils 9.984 Euro beziehungsweise 19.968 Euro.