Änderungen und Neuerungen im Juli 2025 bei der Rente und für Rentner

Im Juli 2025 treten wichtige Änderungen Rentner in Kraft, die sowohl die Rentenhöhe, Rentenauszahlung als auch die Organisation von Pflegeleistungen betreffen. Unser Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen für den Sommer 2025 kurz und übersichtlich zusammen.

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Im Juli 2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen in Kraft, die Rentnerinnen und Rentner sowie deren Angehörige direkt betreffen. Der Monat bringt nicht nur eine Anpassung der Rentenhöhe, sondern auch neue Regelungen bei den Auszahlungsterminen und im Pflegebereich. Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und zeigt, welche Jahrgänge im Juli in Rente gehen können und welche Änderungen auch für andere Zielgruppen bedeutsam sind.

Rentenerhöhung ab 1. Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 steigt die gesetzliche Rente bundesweit um 3,74 Prozent. Diese Rentenerhöhung 2025 gilt für alle Rentnerinnen und Rentner und erfolgt automatisch, sodass kein Antrag notwendig ist. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich entsprechend. Allerdings wird die volle Erhöhung erst im August vollständig ausgezahlt. Im Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner zunächst nur einen Teil der Anpassung, da rückwirkend der erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag für das erste Halbjahr 2025 berücksichtigt wird. Erst ab August 2025 fließt die vollständige Rentenerhöhung.

Der Bundesrat wird der Rentenerhöhung, also der entsprechenden Rechtsverordnung der Bundesregierung, in seiner Sitzung vom 13.06.2025 zustimmen.

Tabelle: Jahrgänge, die im Juli 2025 in Rente gehen können

RentenartGeburtszeitraumEintrittsalterVoraussetzungenAbschläge
Regelaltersrente2. April – 1. Mai 195966 Jahre – 66 Jahre + 2 Mon.5 BeitragsjahreKeine
Altersrente für langjährig Versicherte2. Juni 1962 – 1. Juli 196263 Jahre35 Beitragsjahre12,6–13,2 %
Altersrente für besonders langjährig Versicherte1. Jan. 1961 – 1. Febr. 196164 Jahre + 6 Monate45 BeitragsjahreKeine
Altersrente für schwerbehinderte Menschen2. August 1963 – 1. Sept. 196361 Jahre + 10 Monate35 Beitragsjahre, GdB ≥ 50 %Bis 10,8 %

Rentenauszahlung im Juli 2025

Die Auszahlung der Rente im Juli 2025 erfolgt für die meisten Rentner am letzten Bankarbeitstag des Monats, also am 31. Juli 2025. Das betrifft alle, die nach April 2004 in Rente gegangen sind. Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Rente bereits am 30. Juni 2025.

Im Juli erhalten Rentner außerdem ein Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung mit Details zur Rentenanpassung und den Änderungen bei der Pflegeversicherung.

Alle Termine zur Rentenauszahlung 2025 hier: Auszahlung Rente 2025

Weitere Neuerungen im Juli 2025 – nicht nur für Rentner relevant

Neben den Änderungen rund um die Rente gibt es im Juli 2025 auch wichtige Neuerungen im Bereich der Pflege, die für viele Menschen in Deutschland, also auch Rentner, relevant sind:

  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel für beide Leistungen nutzen.
  • Wegfall der Vorpflegezeit: Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt. Damit wird der Zugang zu dieser Leistung deutlich erleichtert.
  • Mehr Flexibilität und Transparenz: Die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der Kurzzeitpflege angeglichen. Zudem werden neue Informations- und Transparenzregelungen eingeführt, sodass Pflegebedürftige und Angehörige jederzeit den Überblick über die genutzten Leistungen behalten können.

Diese Änderungen erleichtern die Organisation von Pflegepausen für pflegende Angehörige und bieten mehr Flexibilität bei der Nutzung von Pflegeleistungen.

Last not least: Sommerferien 2025 in den Bundesländern

Rentner und Renterinnen, die mit ihren schulpflichtigen Enkeln in Urlaub fahren möchten, sollten die Termine der Sommerferien 2025 kennen. Der Juli 2025 ist in (fast) allen Bundesländern Start der Ferien!

BundeslandSommerferien 2025
Baden-Württemberg31.07. – 13.09.
Bayern01.08. – 15.09.
Berlin24.07. – 06.09.
Brandenburg24.07. – 06.09.
Bremen03.07. – 13.08.
Hamburg24.07. – 03.09.
Hessen07.07. – 15.08.
Mecklenburg-Vorpommern28.07. – 06.09.
Niedersachsen03.07. – 13.08.
Nordrhein-Westfalen14.07. – 26.08.
Rheinland-Pfalz07.07. – 15.08.
Saarland07.07. – 14.08.
Sachsen28.06. – 08.08.
Sachsen-Anhalt28.06. – 08.08.
Schleswig-Holstein28.07. – 06.09.
Thüringen28.06. – 08.08.

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Juli 2025

  • Rentenerhöhung: 3,74 Prozent ab 1. Juli 2025, vollständige Auszahlung erst im August.
  • Jahrgänge für Renteneintritt: Wer im Juli 2025 das entsprechende Alter und die nötigen Beitragsjahre erreicht, kann die Rente ab dem Folgemonat beziehen (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren und 35 Beitragsjahren).
  • Rentenauszahlung: Nachschüssig am 31. Juli 2025 für Rentner nach April 2004, vorschüssig am 30. Juni 2025 für Rentner vor April 2004.
  • Neuerungen im Pflegebereich: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Wegfall der Vorpflegezeit, mehr Flexibilität und Transparenz – auch für Angehörige und Pflegebedürftige relevant.

Diese Änderungen gibt es im Juli 2025.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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