Geld für Bildung kommt bei armen Kindern nicht an – deshalb jetzt Antrag stellen!

Eine Untersuchung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beruht, zeigt, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus dem Bildungspaket nicht bei den Kindern armer Familien ankommt. Hilft die Kindergrundsicherung?

Geld für Bildung kommt bei armen Kindern nicht an - deshalb jetzt Antrag stellen!
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Gute Bildung ist abhängig von gutem Geld. Ohne Geld ist Bildung nicht möglich. Für Kinder aus ärmeren Familien hat der Staat finanzielle Hilfen bereit gestellt, die mit dem Begriff Bildungs- und Teilhabepaket überschrieben sind. Doch wie nun Studien zeigen, kommt das Geld in einem Großteil der Familien nicht an.

Warum das so ist, welche finanziellen Zuschüsse Familien mit wenig Geld für ihre Kinder für Schule, Verein und Freizeit erhalten, erklären wir in nachfolgendem Artikel.

Bildungs- und Teilhabepaket läuft ins Leere

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe jetzt stellen!

Leistungen für Bildung und Teilhabe, also etwa Schulbedarf, müssen beantrag werden. Für 2024 werden die Zahlungen erhöht. 2025 soll die Kindergrundsicherung kommen.

Eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die den Zusammenhang zwischen Bildung und finanziellen Verhältnissen in Familien in Baden-Württemberg untersucht und auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen hat, kommt zu dem Ergebnis, dass von dem Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei weit über der Hälfte der anspruchsberechtigten Familien nicht ankommt.

Lediglich 14,1 Prozent der Kinder zwischen 6 und 14 Jahren profitieren in Baden-Württemberg von dieser Leistung. In ganz Deutschland sind es gerade einmal 18 Prozent!

Kritisiert wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zunächst die Tatsache an sich, dass nicht einmal einem Fünftel der berechtigten Kinder die Hilfen zur Verfügung stehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket sei gegenwärtig kein wirksames Mittel, um Kindern Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Die Familien würden nicht erreicht werden. Die Bürokratie für die Beantragung der Leistung sei zu komplex und zu aufwendig. Jobcenter und Sozialämter müssten sehr viel besser informieren, und auch nicht nur mittels deutscher Sprache.


Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben alle Familien, die eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Sozialhilfe

    Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden im Rahmen des Bürgergeldes über das Jobcenter ausgezahlt, ansonsten über das Sozialamt der Gemeinde oder des Kreises. Es ist ein Antrag erforderlich!

Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket hält nachfolgend aufgelisteten Zuschüsse bereit. Wir haben die Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket in einer Tabelle zusammengestellt.

2024 werden die Leistungen für Schulbedarf für Kinder erhöht. Die Infos finden Sie hier:

Schulbedarf Erhöhung 2024

Tabelle: Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

BedarfLeistungen für Bildung und Teilhabe
SchulbedarfEs werden 116 Euro (2024: 130 Euro)zu Beginn eines Schuljahres am 1. August und noch einmal 58 Euro (2024: 65 Euro) zu Beginn des 2. Schulhalbjahres am 1. Februar für den Bedarf an Schulmaterial. Insgesamt als 174 Euro (2024: 195 Euro) ausgezahlt.
LernförderungDie Kosten für Nachhilfe werden übernommen werden, wenn dadurch ein Lernzeil erreicht werden kann. Die Versetzung muss nicht gefährdet sein!
MittagsverpflegungDie Kosten für das Mittagessen in Schule oder Kita werden übernommen.
FreizeitangeboteKinder und Jugendliche erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Euro zur Freizeitgestaltung. Dieses Geld kann z.B. ausgegeben werden für Musikunterricht, Feriencamps, Sportverein
Fahrt zur SchuleFahrtkosten (Bus oder Bahn) zur Schule werden übernommen, wenn diese erforderlich sind und nicht von anderern Stellen gezahlt werden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit


Kindergrundsicherung muss so schnell wie möglich kommen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, dass die Kindergrundsicherung so rasch wie möglich eingeführt wird. In erster Lesung ist der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung bereits im Parlament besprochen worden.

Die Kindergrundsicherung soll verschiedene finanzielle Leistungen wie Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bündeln. Außerdem soll nur noch eine Stelle, der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit für den Antrag zuständig sein. Mit der Kindergrundsicherung sollen die Chancen auf Bildung für alle bedürftigen Kinder verbessert werden. Das Geld soll zudem bei den Kinder ankommen.

Die Kindergrundsicherung soll zu einer Bringschuld des Staates werden. Das bedeutet: der Staat muss auf die Familien zugehen, die einen Anspruch haben können, und Ihnen die Leistung anbieten.

Die Kindergrundsicherung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Bundesagentur für Arbeit hat hier jedoch Zweifel. Technisch umsetzbar sei die Kindergrundsicherung nicht vor dem 1. Juli 2025.

Alle Infos zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: