Kindergeld-Bonus 2024: So viel mehr Geld gibt’s für Familien!

Der Kinderzuschlag soll Familien mit kleinem Einkommen unterstützen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Ab 2024 soll es mehr Geld geben. Viele Eltern kennen diese Leistung nicht. Deshalb: Antrag bei der Familienkasse stellen! Was zu beachten ist, lesen Sie hier!

Kinderzuschlag - Was Eltern wissen müssen!
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Kindergeld ist die bekannteste staatliche Leistung, die ab der Geburt für alle Kinder mindestens bis zum 18. Geburtstag gezahlt wird. Die Höhe des Kindergeldes beträgt 2024 250 Euro wird für jedes Kind von der Familienkasse gezahlt. Diese Summe lässt sich mehr als verdoppeln: mit dem Kinderzuschlag, auch als Kindergeldzuschlag bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss zum Kindergeld.

Vielen Eltern kennen diesen Zuschuss nicht und stellen keinen entsprechenden Antrag. Deshalb: Eltern aufgepasst und Antrag auf Kindrzuschlag stellen!

Wie das geht, wie hoch der Kinderzuschlag ist und wie Sie den Zuschuss zum Kindergeld erhalten, erklären wir in nachfolgendem Artikel.

Kinderzuschlag: Wer hat Anspruch?

Wie können Eltern den Kinderzuschlag, den Zuschuss zum Kindergeld erhalten?

Eltern können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten, einen Zuschuss zum Kindergeld. Bis zu 292 Euro monatlich pro Kind! Wie das geht, erklären wir in unserem Beitrag.

Nicht jede Familie hat Anspruch auf den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist – anders als das Kindergeld – einkommensabhängig.

Familien mit geringen Einkommen haben zusätzlich zum Kindergeld einen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Für den Fall, dass das Familieneinkommen klein ist und nicht reicht, um alle Lebenshaltungskosten zu bestreiten, können Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte Kindergeldzuschlag bzw. Kinderzuschlag erhalten.


Höhe des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wurde am 1. Januar 2024 auf 292 Euro pro Kind erhöht – das ist der Maximalbetrag. Somit ist der Kinderzuschlag höher als das Kindergeld. Das Kindergeld lässt sich mit dem Kinderzuschlag folglich mehr als verdoppeln!

Kinderzuschlag beantragen: schriftlich oder online

Den Kinderzuschlag gibt es nur auf Antrag. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse gestellt werden, also bei der gleichen Behörde, die auch das Kindergeld auszahlt. Es ergeht ein Bescheid über die Bewilligung des Kinderzuschlags. Der Bewilligungszeitraum ist üblicherweise ein halbes Jahr. Man bekommt den Kinderzuschlag somit für 6 Monate. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Kinderzuschlag neu beantragt werden.

Achtung: Der Antrag auf Kinderzuschlag muss rechtzeitig gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung des Kinderzuschlags für zurückliegende Monate ist nicht möglich.

Der Kinderzuschlag kann auch online auf der Seite der Bundeagentur für Arbeit beantragt werden. Den Link finden Sie hier: Kinderzuschlag online beantragen: Antrag


Kinderzuschlag: Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit an die Eltern der Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird:

– Das Kind (oder die Kinder) muss

  • im Haushalt der Eltern leben
  • das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
  • unverheiratet bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein

– Die Eltern müssen Kindergeld (oder nach vergleichsbares)  erhalten.

– Das Einkommen der Familie muss mindestens 900 Euro betragen (bei Paaren) oder 600 Euro bei Alleinerziehenden.

– Das Familieneinkommen plus Kindergeld, plus Wohngeld, plus Kinderzuschlag muss für den Lebensunterhalt ausreichen, also oberhalb des Bürgergeld-Bedarfs liegen. Durch den Kinderzuschlag soll also der Bezug von Bürgergeld vermieden werden.

Sie wollen wissen, wie hoch ein evt. Anspruch auf Bürgergeld wäre: Nutzen Sie unseren Bürgergeld Rechner.

Auszahlung des Kinderzuschlags

Kinderzuschlag wird für jedes Kind gezahlt. Sind mehrere Kinder in der Familie vorhanden, erfolgt die Auszahlung des Kinderzuschlags in einer Summe. Die Auszahlung erfolgt an die Person, die auch das Kindergeld erhält. Kinderzuschlag und Kindergeld werden am selben Tag überwiesen.

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 292 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt.

Die Auszahlungstermine des Kinderzuschlags finden Sie hier: Kinderzuschlag Auszahlungstermine 2024


Bürgergeld: Kein Anspruch auf Kinderzuschlag

Wichtig: Wer Bürgergeld bezieht, hat keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist eine vorrangige Leistung, die dazu dienen soll, den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden.

Weiterführende Informationen zum Kinderzuschlag

Mehr Infos zum Kinderzuschlag gibt es hier:

Kinderzuschlag (Für soziales Leben e.V.)

Bundesagentur für Arbeit