Die Kosten für den Haushaltsstrom werden nicht wie die Heizkosten separat und zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz vom Jobcenter übernommen. Im Gegenteil: die Kosten für Strom müssen aus dem Regelsatz aufgebracht werden. Angesichts stark und inflationär gestiegener Strompreise ist dies für viele Bezieher von Bürgergeld eine katastrophale Regelung – wir berichteten bereits: Stromkosten steigen ins Unendliche.
Stromkosten können von vielen Haushalten nicht mehr aufgebracht werden
Viele Familien verzweifeln angesichts der immens hohen Stromkosten, mit denen sie gegenwärtig konfrontiert sind. Das gilt nicht nur für Familien im Bürgergeld Bezug, sondern auch für Familien mit nur geringen Haushaltseinkommen, mag es auch über der Grenze des Bürgergelds liegen. Nachzahlungen aus der Jahresrechnung Strom und laufende Tariferhöhung treffen arme Menschen besonders hart. Es sind, wie gesagt nicht nur Bürgergeld Bezieher, sondern auch Rentner mit geringer Rente, Menschen, die Grundsicherung im Alter oder allgemeine Sozialhilfe beziehen, Familien, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten.
Stromkosten aus dem Regelsatz herausnehmen
Die Forderung von Wohlfahrts- und Sozialverbänden ist eindeutig: die Stromkosten müssen aus dem Regelsatz des Bürgergeldes herausgenommen werden und wie Heizkosten zu den Kosten der Unterkunft gerechnet werden. Andernfalls sei das Existenzminimum gefährdet. Zumindest bis zu einem bestimmten Grenzwert müssten die Stromkosten aus dem Regelsatz genommen werden. Bezieher von Bürgergeld, die einen angemessen Stromverbrauch produzieren, dürften nicht bestraft werden.
Doch die Bundesregierung reagiert auf diese Forderung nicht. Es sind keine Anzeichen dafür vorhanden, dass beabsichtigt ist, die Stromkosten zusätzlich zum Regelsatz vom Jobcenter bezahlen zu lassen.
Untragbarer Zustand bei Stromkosten und Bürgergeld
Das Problem Strom und Kosten ist nicht neu. Bereits vor vier Jahren hatten Wohlfahrtsverbände auf die mangelnde Berücksichtigung der Stromkosten beim Bürgergeld (seinerzeit Arbeitslosengeld II) hingewiesen. Und: das Problem verschärft sich von Tag zu Tag. Wir alle spüren die Inflation beim täglichen Einkauf, wir alle kennen die Situation bei den Stromkosten, den Tariferhöhungen und den Stromnachzahlungen.
Stromsperren werden immer häufiger angedroht
Energiekonzerne drohen immer häufiger Stromsperren an. Und erst dann reagieren die Jobcenter, wenn ein Bezieher von Bürgergeld ein Darlehen hinsichtlich der Stromkosten beantragt. Der Redaktion ist der Fall einer Bezieherin von Bürgergeld bekannt, die mehr als 3 Monate warten musste, bevor das Jobcenter ein Darlehen hinsichtlich der Übernahme von Nachzahlungen aus einer Jahresrechnung Strom bewilligte. Für die Betroffene war der Zustand so niederdrückend und kräftezehrend, dass sie sich in eine stationäre psychiatrische Krankenhausbehandlung begeben musste. – Ein untragbarer Zustand der gesetzlichen Regelung!