Bürgergeld Sozialhilfe Grundsicherung: Die wichtigsten Änderungen 2024

Das Jahr 2024 bringt wichtige Änderungen und Neuerungen im Bereich Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe mit sich. Die 11 wichtigsten Neuregelungen für 2024 haben wir in unserem Beitrag zusammengestellt!

2024: die 11 wichtigsten Änderungen und Neuerungen bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung
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Das Jahr 2024 hält viele wichtige Änderungen im Bereich Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe bereit, die zu kennen den Leistungsbeziehern Vorteile bietet. Denn: nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen.

Was also ist 2024 neu beim Bürgergeld, bei der Grundsicherung im Alter und der Sozialhilfe? In unserem nachfolgenden Beitrag finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Bürgergeld Regelsatz 2024

Die 11 wichtigsten Änderungen und Neuerungen bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung.

Das Jahr geht zu Ende, 2024 bringt wichtige Änderungen und Neuregelungen im Bereich Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe. Hier die 11 bedeutsamsten Veränderungen!

Nicht nur der Bürgergeld Regelsatz wird 2024 angehoben. Um die gleichen Summen werden auch die Regelsätze bei der Grundsicherung sowie der Sozialhilfe zum 1. Januar 2024 erhöht.

Die zweite gute Nachricht. Die neuen Regelsätze werden schon am letzten Werktag des Monats Dezember für Januar 2024 ausgezahlt bzw. überwiesen.

Basis ist der Eckregelsatz für eine alleinstehende Person. Er wird um 61 Euro (12,2 Prozent) auf 563 Euro pro Monat angehoben.

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch ihr Bürgergeld Anspruch insgesamt ist, nutzen Sie den Bürgergeld Rechner. Mit ihm können Sie ihren Anspruch online exakt berechnen: Bürgergeld Rechner

Nachfolgend eine kleine Übersicht über die Regelsätze Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe in den einzelnen Regelbedarfsstufen.


Tabelle Bürgergeld Regelsätze 2024

Regelbedarfsstufe Bürgergeld / Grundsicherung / SozialhilfeRegelsatz Bürgergeld / Grundsicherung / Sozialhilfe 2024Personengruppe
Regelbedarfsstufe 1563 Euro (+61 Euro)Alleinstehende Person
Regelbedarfsstufe 2506 Euro (+55 Euro)Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
Regelbedarfsstufe 3451 Euro (+49 Euro)Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
Regelbedarfsstufe 4471 Euro (+51 Euro)Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 5390 Euro (+42 Euro)Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6357 Euro (+39 Euro)Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren
Weitere Einzelheiten hier: Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2024

Die neuen Regelsätze 2024 führen spiegeln das sozio-kulturelle Existenzminimum wieder. Für erwerbstätige Menschen wird das steuerliche Existenzminimum angehoben, das sich im steuerlichen Grundfreibetrag wiederspiegelt. Auch dieser wird 2024 erhöht.  Einzelheiten hier: steuerlicher Grundfreibetrag 2024

Mehrbedarfe 2024

Die Bürgergeld Mehrbedarfe und die Mehrbedarfe im Bereich Grundsicherung und Sozialhilfe sind prozentual an den Regelsatz gekoppelt. Sie steigen deshalb 2024 auch an. Hier ein Überblick.

Zu den Einzelheiten der Bürgergeld Mehrbedarfe und der Mehrbedarfe bei Grundsicherung und Sozialhilfe hier: Mehrbedarf


Bürgergeld Bonus wird gestrichen

Aufgrund des durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entstandenen Haushaltsdefizits von 60 Milliarden Euro musste die Bundesregierung Einsparungen am Bundeshaushalt 2024 vornehmen. Bei den Sozialleistungen sollen 1,5 Milliarden Euro gestrichen werden. Dies soll durch die Abschaffung des Bürgergeld Bonus geschehen. Zudem sollen Sanktionen für Totalverweigerer verschärft werden.

Bildung und Teilhabe: persönlicher Schulbedarf 2024 erhöht

Leistungen für Bildung und Teilhabe stehen im Rahmen des Bürgergeldes, der Sozialhilfe, des Wohngeldes und des Kinderzuschlags allen Kindern zu, die zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Gleiches gilt für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Hier findet 2024 eine Erhöhung des persönlichen Schulbedarfs statt. Der jährliche persönliche Schulbedarf wird von 174 Euro auf 195 Euro pro Jahr angehoben. Sie wird in zwei Beträgen vom Jobcenter oder Sozialamt überwiesen:  65 Euro im Januar 2024 für das zweite Schulhalbjahr 2023 /2024 und 130 Euro im Juli 2024 für das erste Halbjahr des Schuljahres 2024 / 2025.


Kein Änderung beim Kindergeld 2024

Das Kindergeld wird aller Voraussicht nach 2024 nicht erhöht. Es werden nach wie vor 250 Euro pro Monat und Kind gezahlt.

Keine Änderung beim Wohngeld 2024

Beim Wohngeld wird es 2024 voraussichtlich keine Änderungen geben. Die letzte Wohngeldreform liegt nunmehr mit dem Wohngeld Plus auch nur ein Jahr zurück.


Kinderzuschlag 2024 erhöht

Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag 2024 wird auf 292 Euro je Kind und Monat angehoben.

Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die ein bestimmtes Mindesteinkommen haben. Ihnen soll mit Hilfe des Kinderzuschlags, der mit dem Kindergeld ausgezahlt wird, der Gang zum Jobcenter und die Beantragung von Bürgergeld erspart bleiben.

Einzelheiten zum Kinderzuschlag 2024, der bereits Ende Dezember für Januar 2024 ausgezahlt wird, hier: Auszahlung Kinderzuschlag 2024

Kindesunterhalt 2024 erhöht

Der Kindesunterhalt wird 2024 stark angehoben. Die Düsseldorfer Tabelle 2024 ist bereits geändert worden. Die Einzelheiten finden Sie hier: Kindesunterhalt 2024 und Düsseldorfer Tabelle 2024


Keine Änderungen beim Arbeitslosengeld nach SGB III 2024

Zum 1. Januar 2024 und auch im Laufe des Jahres wird es aller Voraussicht nach keine relevanten Änderungen beim Arbeitslosengeld und anderen Leistungen nach SGB III geben.

Wichtig: Arbeitslosengeld wird – anders als das Bürgergeld – im Nachhinein gezahlt, also erst am Ende des Monats für den abgelaufenen Monat

Mindestlohn 2024 erhöht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Die Erhöhung beträgt also 41 Cent. Zum 1. Januar 2025 soll es dann eine weitere Erhöhung um denselben Betrag geben.


Minijobgrenze liegt 2024 bei 538 Euro

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns 2024 erhöht sich auch die Minijobgrenze. Sie beträgt 2024 538 Euro. Bis zu dieser Summe kann also ein sozialversicherungsfreies Einkommen erzielt werden.

Bürgergeld Freibeträge für Schüler, Auszubildende und Freiwillige steigt 2024

Mit der Erhöhung der Minijobgrenze steigt auch der Bürgergeld Freibetrag für Schüler, Auszubildende und Freiwillige, da er an die Minijobgrenze gekoppelt ist. Bis zu 538 Euro im Monat können dann von diesem Personenkreis unter 25 Jahren anrechnungsfrei verdient werden. Anrechnungsfrei heißt: Das Bürgergeld wird nicht gekürzt. Die Hinzuverdienstgrenze liegt also hier bei 538 Euro pro Monat.


Steuerlicher Grundfreibetrags 2024 erhöht

Wie oben schon angerissen, wird der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, das von einer Besteuerung ausgenommen wird, 2024 angehoben. Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 11.604 Euro im Jahr muss 2024 keine Einkommensteuer entrichtet werden. Für Ehepaare liegt die Summe bei 23.208 Euro.

Erwerbsminderungsrente 2024 : 6 Monate  ohne Verlust des Rentenanspruchs arbeiten

Eine wichtige Neuerung gibt es 2024 im Bereich der Erwerbsminderungsrente. Sie steht zwar nicht direkt mit dem Bürgergeld und der Sozialhilfe im Zusammenhang. Wir möchten Sie dennoch kurz erwähnen: Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können sechs Monate lang k sie arbeiten, ohne dass die EM-Rente gekürzt oder gestrichen wird. Die Neuregelung gilt sowohl für eine teilweise als auch für ein volle Erwerbsminderungsrente