Kindergeld aufgrund Rückforderung gekürzt? Aufrechnung in Grundsicherung so stoppen!
Die Familienkasse darf alte Kindergeldforderungen nicht unbegrenzt mit laufenden Zahlungen verrechnen. Nachgewiesene Hilfebedürftigkeit schützt die Auszahlung. Auch bereits einbehaltenes Geld kann unter bestimmten Voraussetzungen nachgezahlt werden. Die Rückforderung bleibt jedoch gesondert zu klären.