Berufsunfähig, aber keine Rente wegen Erwerbsminderung! Warum?
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann, hat deshalb noch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist in der Regel, ob und wie lange eine andere Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich ist. 2026 gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen. Ein gesetzlicher Berufsschutz kommt weiterhin grundsätzlich nur für Versicherte infrage, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.