Geburtsjahrgang 1966 muss Reform der Rente nicht fürchten – was das heißt!
Für den Jahrgang 1966 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann bereits mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich, allerdings mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Ein Blick in den Versicherungsverlauf hilft Ihnen, die erfassten Zeiten zu prüfen und mögliche Lücken frühzeitig zu erkennen.