Vorsicht bei Aufhebungsvertrag mit 63, 64 oder 65 – Arbeitslosengeld bis zur Rente nicht gesichert!
Wer kurz vor der Rente einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte die Folgen für Arbeitslosengeld und Rentenanspruch sorgfältig prüfen. Zwei Jahre Arbeitslosengeld schließen fehlende Monate für die 45-jährige Wartezeit nicht automatisch. Sperrzeiten, ein mögliches Ruhen des Anspruchs wegen einer Abfindung und eine verspätete Arbeitsuchendmeldung können zudem finanzielle Lücken verursachen. Deshalb sollten Sie vor der Unterschrift klären, ob Ihre Absicherung bis zum geplanten Rentenbeginn gewährleistet ist.