Mütterrente III: So kommen drei Gruppen an das zusätzliche Geld – Was bei den unterschiedlichen Wege zu beachten ist!
Die Mütterrente III gilt ab 2027, das zusätzliche Geld fließt jedoch erst 2028. Für drei Gruppen unterscheiden sich die Wege der Berücksichtigung. Entscheidend sind der Rentenbeginn und bereits beantragte Kindererziehungszeiten. Ein gesonderter Antrag ist grundsätzlich nicht nötig.