News: Rente

Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente und Grundrente: Wir erklären, welche Ansprüche Sie haben, wie Ihre Rente berechnet wird und was Rentenreformen konkret für Ihren Jahrgang bedeuten. Mit Fristen, Rechenbeispielen und Hinweisen zu Rentenbescheid, Abschlägen und Hinzuverdienst. Die Beiträge schreibt unsere Redaktion mit Schwerpunkt Sozialrecht und prüft sie anhand von Gesetzestexten und Angaben der Deutschen Rentenversicherung.

In Schweden oder den Niederlanden - wo in Rente gehen?

Große Vorbilder für die Rente: was Schweden und die Niederlande smarter machen

Ein finanziell sorgenfreier Ruhestand ist für viele Menschen ein wichtiges Ziel. Die gesetzliche Rente allein genügt jedoch nicht immer, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Schweden und die Niederlande verbinden staatliche Absicherung, betriebliche Altersversorgung und ergänzende Vorsorge stärker miteinander. Der Vergleich verdeutlicht, welche Anregungen diese Modelle für Deutschland bieten und weshalb ein Umzug ins Ausland nicht automatisch eine höhere oder ausreichende Rente sichert. Für Ihre persönliche Absicherung kommt es vor allem auf Ihren Erwerbsverlauf, die anrechenbaren Versicherungszeiten und eine rechtzeitige Bestandsaufnahme Ihrer verschiedenen Rentenansprüche an.

1000 Euro Rente reicht nicht

45 Jahre in die Rente eingezahlt – nur 1000 Euro zurück: so hoch war das Gehalt

Nach 45 Versicherungsjahren wünschen sich viele Beschäftigte eine gesetzliche Monatsrente von mindestens 1.000 Euro. Wie hoch die Rente tatsächlich ausfällt, hängt vor allem vom Einkommen im Laufe des Erwerbslebens, den daraus erworbenen Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert ab. Der Artikel erläutert, welches durchschnittliche Bruttogehalt dafür näherungsweise nötig ist und warum eine Rente von 1.000 Euro häufig wenig finanziellen Spielraum bietet. Außerdem erfahren Sie, wie Sie mit einem Rentenrechner Ihre voraussichtlichen Ansprüche realistisch einschätzen können.

Wenn Deutsche immer älter werden: Die Rente rückt für viele in noch weitere Ferne

Alter für den Eintritt in die Rente wird angepasst – weil wir Deutschen länger leben

Die Menschen leben heute im Durchschnitt länger als frühere Generationen – ein bedeutender gesellschaftlicher Fortschritt, der zugleich Fragen zur Zukunft der Rente aufwirft. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die **Regelaltersgrenze** nach 2031 schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung zu binden. Für viele Beschäftigte könnte das bedeuten, dass sie künftig länger arbeiten müssen, bevor sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Bislang ist dies ein Reformvorschlag und keine geltende gesetzliche Regelung. Hier erfahren Sie, was vorgesehen ist und welche Geburtsjahrgänge davon betroffen sein könnten.

Geburtsjahrgang 1963 und Rentenreform

Pluspunkt Vertrauen für Geburtsjahr 1963 bei geplanter Reform der Rente

Für den Jahrgang 1963 liegt die reguläre Altersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten. Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann bereits mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen. Die geplante Rentenreform wirft zwar Fragen auf, verändert nach aktuellem Rechtsstand jedoch nicht die geltenden Rentenansprüche dieses Jahrgangs. Maßgeblich ist deshalb, welche Versicherungszeiten in Ihrem persönlichen Rentenkonto berücksichtigt werden.

Zuschüsse 2026 zur Rente

5 Geldspritzen zur Rente bringen sofort mehr Netto aufs Konto

Viele Rentnerinnen und Rentner schöpfen 2026 ihre finanziellen Ansprüche nicht vollständig aus. Fünf mögliche Zuschüsse und Leistungen können Ihren finanziellen Spielraum erweitern – darunter Zuschüsse zur Krankenversicherung, Wohngeld, Pflegebudgets und eine höhere Rente durch anerkannte Kindererziehungszeiten. Wenn Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen, erforderliche Anträge stellen und fehlende Nachweise ergänzen, können Sie je nach persönlicher Situation von einer spürbaren Entlastung profitieren – ohne zusätzlich arbeiten zu müssen.

Faktencheck: Babyboomer Schuld an der Misere der Rente?

Früher in Rente ist die Wahl von über 50 Prozent der Babyboomer – müssen sie auch Abschläge in Kauf nehmen?

Nach Jahrzehnten im Berufsleben entscheidet sich etwa jeder zweite Babyboomer dafür, schon vor der regulären Altersgrenze in Rente zu gehen. Für viele bedeutet dieser Schritt, früher mehr Zeit für Familie, Erholung und persönliche Pläne zu haben. Doch der Zugang zum vorzeitigen Ruhestand soll künftig eingeschränkt werden. Wer seinen Rentenbeginn bereits plant, steht damit vor einer wichtigen Frage: Bleibt der frühere Ausstieg möglich – und zu welchen Bedingungen? Für viele Jahrgänge ist bislang noch offen, welche Regeln gelten sollen und ob Übergangsregelungen ihre bisherigen Planungen schützen werden.

Zuschuss zur Krankenversicherung - wie beantragen

In Rente und nicht gesetzlich krankenversichert? Dann Zuschuss beim Rentenversicherungsträger beantragen!

Sind Sie als Rentner freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen beantragen. Verwenden Sie dafür das Formular R0820. Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie zusätzlich eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Für privat Versicherte beträgt der Zuschuss 2026 rechnerisch 8,75 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, ist jedoch auf die Hälfte der tatsächlichen Krankenversicherungsaufwendungen begrenzt. Stellen Sie den Antrag verspätet, kann sich der Beginn der Zuschusszahlung nach hinten verschieben.

Über 70 % aller Renten steuerpflichtig 2026

72 Prozent der Renten steuerpflichtig: Müssen auch Sie 2026 auf Ihre Rente Steuern zahlen?

72 Prozent der 2025 ausgezahlten Rentenleistungen zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften. Das bedeutet nicht, dass ebenso viele Rentnerinnen und Rentner tatsächlich Einkommensteuer zahlen. Ob Sie betroffen sind, hängt unter anderem von Ihrem Rentenbeginn, weiteren Einkünften und den steuerlichen Abzügen ab. Für Alleinstehende bleibt 2026 ein zu versteuerndes Einkommen bis 12.348 Euro ohne tarifliche Einkommensteuer.

1.900 Euro Rente: Warum der Rentenbeginn Ihr Netto verändert – 2025, 2026, 2027 im Vergleich mit Tabellen

Bei 1.900 Euro gesetzlicher Bruttorente kann nach Steuern unterschiedlich viel übrig bleiben. Für die Rentenjahrgänge 2025, 2026 und 2027 steigt der Besteuerungsanteil von 83,5 auf 84,5 Prozent. Ein vereinfachter Vergleich mit dem Einkommensteuertarif 2026 zeigt einen Unterschied von vier Euro monatlich zwischen den Jahrgängen 2025 und 2027. Ihre tatsächliche Nettorente hängt zusätzlich vom persönlichen Rentenfreibetrag, den Versicherungsbeiträgen und weiteren Einkünften ab.

Babyboomer in Rente - die Folgen

Babyboomer gefährlich für Job und Rente? Fehlen Millionen Arbeitskräfte bis 2036?

Bis 2036 erreichen sämtliche Babyboomer das Rentenalter: Rund 19,5 Millionen Menschen verlassen nach und nach das Berufsleben, während nur etwa 12,5 Millionen junge Menschen nachrücken. Der Artikel erläutert, welche Branchen die Folgen besonders stark spüren und was diese Entwicklung für Löhne, Renten und die soziale Sicherung bedeutet. Außerdem erfahren Sie, welche Chancen und Risiken sich daraus für Beschäftigte ergeben.

Niveau der Rente auf 48 Prozent - was das heißt

Das Versorgungsniveau in der Rente: 48 Prozent – doch das ist nicht ganz korrekt

Das offizielle Rentenniveau von 48 Prozent bezieht sich auf die gesetzliche Standardrente und bildet nicht Ihre persönliche Einkommenssituation im Ruhestand ab. Ihr tatsächliches Versorgungsniveau kann deutlich höher oder niedriger ausfallen. Maßgeblich ist, welche Einkünfte Ihnen aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge insgesamt zur Verfügung stehen – und ob Sie damit die empfohlenen 70 bis 80 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens erreichen.

Widerspruch gegen Rentenbescheid

Ein Drittel der Bescheide der Rentenversicherung fehlerhaft! Widerspruch im Bereich Rente lohnt sich!

Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung kann sich lohnen – insbesondere, wenn Sie fehlende Unterlagen gezielt ergänzen und Ihre Einwände nachvollziehbar begründen. Der Beitrag zeigt, welche Fristen Sie 2026 beachten müssen, welche rechtlichen Grundlagen maßgeblich sind und wie Sie Ihr Widerspruchsverfahren sorgfältig vorbereiten. Praktische Hinweise helfen Ihnen, mögliche Fehler im Bescheid zu erkennen und Ihre Argumente klar darzulegen.

Rentenbeginn für junge Menschen schwer berechenbar

Rente für junge Menschen: Wird der Ruhestand weniger planbar?

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, das Rentenalter künftig an die statistische Lebenserwartung zu koppeln. Für junge Versicherte könnte damit der langfristig erwartete Rentenbeginn veränderlich werden. Ein zusätzliches Jahr Lebenserwartung soll nach dem Modell acht Monate längere Erwerbsphase und vier Monate zusätzlichen Rentenbezug bedeuten. Die Kopplung ist noch kein geltendes Recht.

Mütterrente 3 kann Witwenrente erhöhen

Änderungen bei den Kindererziehungszeiten der Rente ab 2027: Steigt dadurch auch Ihre Witwenrente?

Die Mütterrente III verbessert ab 2027 die Rentenansprüche für vor 1992 geborene Kinder; ausgezahlt wird die Erhöhung erst 2028. Auch Ihre Witwen- oder Witwerrente kann steigen, wenn die zusätzlichen Kindererziehungsansprüche dem verstorbenen Partner zugeordnet sind. Erhöht sich dagegen Ihre eigene Rente, kann das später die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente beeinflussen. Entscheidend sind die Zuordnung der Erziehungszeiten und Ihr persönlicher Rentenbescheid

Rentenreform 2026: Schonfrist für Altersteilzeit ab Jahrgang 1968 geplant

Rentenreform 2027: Jahrgang 1968 und jünger – kommt die Schonfrist für Altersteilzeit

Ein bestimmter Stichtag könnte entscheidend dafür sein, ob Sie mit 65 Jahren oder erst später ohne Abschläge in Rente gehen können. Ein interner Entwurf des Arbeitsministeriums deutet darauf hin, welche Geburtsjahrgänge besonders aufmerksam sein sollten – und weshalb das Datum Ihres Altersteilzeitvertrags eine wichtige Rolle spielen könnte.

Wer keine Kinder hat, soll weniger Rente bekommen!?

Mehr Gerechtigkeit gefordert: Warum über eine geringere Rente für Personen ohne Kinder diskutiert wird

Ökonomen und Kommentatoren sprechen sich erneut dafür aus, Kinderlose bei der Rente schlechterzustellen und die Erziehungsleistung von Eltern stärker zu berücksichtigen. Dabei fließen Kindererziehungszeiten bereits heute in die Berechnung der gesetzlichen Rente ein. Weitreichende Rentenkürzungen für Menschen ohne Kinder würden dagegen verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. - Der folgende Artikel ordnet die geltende Rechtslage ein, erläutert die Argumente beider Seiten und zeigt, welche Reformansätze zur Diskussion stehen.

Rente durch Pflege erhöhen: ab 2027 nicht mehr im Rentenalter

Ab 2027: Rentner können ihre eigene Rente nicht mehr durch Pflege von Angehörigen erhöhen

Ab dem 1. Januar 2027 soll für pflegende Rentner eine bisherige Möglichkeit entfallen, zusätzliche Rentenpunkte zu erwerben. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze würden voraussichtlich auch dann keine Rentenbeiträge mehr für die Pflege gezahlt, wenn Sie eine Teilrente beziehen. Vor dieser Altersgrenze soll die rentenrechtliche Absicherung von Pflegepersonen grundsätzlich erhalten bleiben. Die zunächst vorgesehene pauschale Kürzung der Rentenbeiträge für Pflegepersonen ist dagegen nicht mehr im Kabinettsentwurf enthalten.

Rentenreform 2027: Merz nennt Termin

Rentenreform: Merz setzt auf Frühjahr 2027 – Verunsicherung hinsichtlich der Rente bleibt bestehen!

Bundeskanzler Friedrich Merz hofft auf einen Abschluss des Reformpakets im Frühjahr 2027 statt bis Weihnachten 2026. Besonders umstritten bleibt die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Bis entsprechende gesetzliche Änderungen in Kraft treten, gilt das bisherige Rentenrecht. Welche Jahrgänge betroffen wären und welche Ausnahmen gelten könnten, ist noch offen.

Früher in Rente gehen immer teurer: Tabelle

Früher in Rente zu gehen wird immer teurer – das sind die Abschläge 2026 – Tabelle!

Wer 1963 geboren ist und 2026 mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte beginnt, muss dauerhaft 13,8 Prozent Abschlag hinnehmen. Der monatliche Kürzungssatz bleibt bei 0,3 Prozent, doch die steigende Altersgrenze erhöht den Gesamtabzug. Bei 1.800 Euro Bruttorente vor Abschlag bedeutet das monatlich 248,40 Euro weniger. Nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren kann ein späterer vorgezogener Beginn ohne Abschläge möglich sein.

Tabelle: so soll das Rentenalter steigen

Renteneintrittalter der Zukuft als Tabelle: Dann kann man in Rente gehen – Empfehlung Rentenkommission?

Die Rentenkommission 2026 schlägt vor, die gesetzliche Altersgrenze künftig enger an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Langfristig strebt sie ein Verhältnis von etwa 40 Jahren Erwerbstätigkeit zu rund 20 Jahren Rentenbezug an. Für besonders langjährig Versicherte könnte die frühestmögliche Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente zunächst stufenweise von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Anschließend soll sie sich parallel zur Regelaltersgrenze entwickeln. Zur Prüfung steht außerdem, ob 45 Versicherungsjahre weiterhin einen Anspruch auf einen vorgezogenen Rentenbeginn ohne Abschläge begründen sollen. Künftig könnte stärker ins Gewicht fallen, ob Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, weiterzuarbeiten.

Pflegegeld - Kasse zahlt keine Rentenbeiträge mehr: Wann pflegende Angehörige leer ausgehen

Vorsicht Stundenaufstockung: Pflegekasse zahlt dann keine Rentenbeiträge für pflegende Angehörige mehr

Wer Angehörige pflegt und gleichzeitig berufstätig ist, kann schon durch eine geringe Aufstockung der Arbeitszeit den Anspruch auf Rentenbeiträge aus der Pflege vollständig verlieren. Damit fallen auch die zusätzlichen Rentenpunkte weg, die die Pflegearbeit für die spätere Altersversorgung bringen könnte. Nun plant der Gesetzgeber eine weitere Kürzung – mit möglichen Folgen für Menschen, die Beruf und Angehörigenpflege miteinander vereinbaren.

Ältere Frau in gestreiftem Pullover sitzt nachdenklich im Zimmer – Thema Rente und mögliche Hürden beim Ruhestand

24-Monatsregel – inwiefern kann sie die Frührente ohne Abschläge gefährden? Wer kann betroffen sein?

Viele Beschäftigte planen fest mit der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Kurz vor dem Rentenbeginn kann jedoch ein häufig unterschätztes Risiko entstehen: Zeiten mit Arbeitslosengeld I werden nicht immer auf die erforderliche Wartezeit angerechnet. Besonders relevant ist die sogenannte 24-Monatsregel. Der Beitrag erklärt, wann dadurch wichtige Versicherungsmonate fehlen können und wie sich typische Fallstricke vermeiden lassen.

Rentenerhöhung 2027 - Höhe fraglich, wer leer ausgeht aber nicht

Erhöhung der Rente 2027 nicht der Höhe, aber dem Grunde nach fix. Viele Rentner gehen jedoch leer aus!

Wie hoch die Rentenerhöhung 2027 ausfällt, steht noch nicht fest; im Raum steht eine Prognose von 4,4 Prozent. Viele Rentner könnten ab Juli mehr Rente erhalten. Bei anderen könnte das Plus durch die Anrechnung auf die Grundsicherung oder besondere Rentenregelungen ganz oder teilweise aufgezehrt werden. Erfahren Sie, welche Gruppen betroffen sein können und was Sie in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung 2027 prüfen sollten.

Mit 63 und Abschlägen in Rente - Entscheidung bereut

Rente mit 63: Warum Sophie ihre Entscheidung bereut

Sophie geht mit 63 Jahren in Rente und unterschätzt die dauerhaften finanziellen Folgen. Für ihren Geburtsjahrgang 1963 beträgt der Abschlag bei diesem Rentenbeginn 13,8 Prozent. Auch 45 Versicherungsjahre ermöglichen keine abschlagsfreie Rente mit genau 63. Der Artikel erklärt die Altersgrenzen, den ausgeschlossenen Rentenwechsel und Möglichkeiten, die finanziellen Folgen abzufedern.

Witwenrente oder Rentensplitting

Witwenrente vor Abschaffung? Pläne zum sog. Rentensplitting für Eheleute hat negative Auswirkungen

Die Rentenkommission schlägt vor, die klassische Witwen- und Witwerrente durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, weshalb die Hinterbliebenenrente beim Tod eines Partners häufig eine deutlich stärkere finanzielle Absicherung bietet – und wann Splitting dennoch vorteilhaft sein kann. Der Artikel erläutert außerdem die geltenden rechtlichen Grundlagen und zeigt, worauf Sie als Paar achten sollten, bevor Sie sich freiwillig für ein Rentensplitting entscheiden.