In Rente und nicht gesetzlich krankenversichert? Dann Zuschuss beim Rentenversicherungsträger beantragen!
Sind Sie als Rentner freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen beantragen. Verwenden Sie dafür das Formular R0820. Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie zusätzlich eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Für privat Versicherte beträgt der Zuschuss 2026 rechnerisch 8,75 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, ist jedoch auf die Hälfte der tatsächlichen Krankenversicherungsaufwendungen begrenzt. Stellen Sie den Antrag verspätet, kann sich der Beginn der Zuschusszahlung nach hinten verschieben.